
„Nach eingehender Betrachtung der Rechtslage hätte hierfür ein anderes Vorgehen gewählt werden müssen“, sagt die niedersächsische Staatskanzlei zu Bild – Ministerin Julia Willie Hamburg hat gegen verfassungsmäßige Grundsätze verstoßen. Die Grünen-Chefin in der Landesregierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat Ressourcen ihres Amtes missbraucht.
Hintergrund: Ende Januar stellte die Unionsfraktion zwei Anträge im Bundestag und stimmte ihnen zusammen mit der AfD zu – eine Welle der Entrüstung brach sich bahn. Und die stellvertretende Ministerpräsidentin und Kulturministerin ritt sie mit: „Dieser Tag ist eine Zäsur für Deutschland und ein Tabubruch“, ließ die Grünen-Politikerin im Stil pathetischer Empörung mitteilen. „Friedrich Merz hat damit die Büchse der Pandora geöffnet und sein Wort gebrochen, indem er mit der in Teilen rechtsextremen AfD gemeinsame Sache macht.“ Die Union drohe, „die gesellschaftliche demokratische Mitte“ zu verlassen.
Das kommunizierte Willie Hamburg aber nicht als Politikerin, sondern als Ministerin – und brach damit verfassungsmäßige Bestimmungen. Das musste die Landesregierung in Hannover auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hin einräumen: Willie Hamburg missbrauchte für die parteipolitische Äußerung Ressourcen des Ministeriums in Form des Personals der Pressestelle. Dies widerspricht aber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht.
Dieses fordert eine strikte Trennung von Amt und Parteipolitik und setzte dies in der Vergangenheit auch schon durch, etwa gegen die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Diese hatte über ihr Ministerium einen parteipolitischen Aufruf gegen die AfD veröffentlichen lassen – und griff damit unzulässig in „das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ein“, urteilte Karlsruhe. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verlor in einem vergleichbaren Fall vor dem Bundesverfassungsgericht.
Dass Minister die Mittel und Wege ihres Amtes für Parteipolitik nicht missbrauchen dürfen, ist rechtlich also klar etabliert – hinderte Willie Hamburg aber nicht, das Bildungsministerium entsprechend einzusetzen. Ein bewusster Rechtsbruch. Aus Hannover heißt es dazu nur lapidar. „Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Kultusministerin bedauert diesen Umstand.“