
Der rheinland-pfälzische AfD-Politiker Joachim Paul will seinen willkürlichen Ausschluss von der OB-Wahl am 21. September in Ludwigshafen nicht hinnehmen. Nach AfD-Angaben wurde beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht.
Inzwischen ist klar, dass der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz sein absurdes Gefälligkeitsgutachten, auf dem der herbeikonstruierte Ausschluss Pauls von der Oberbürgermeisterwahl beruht, fast ausschließlich auf Internet-Recherchen stützt. Der zuständige Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes schreibt: „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass insbesondere die den hiesigen Internet-Recherchen zugrundeliegenden Ergebnisse keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.“
Seine an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbietenden Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers („der ausgeschaltete Kandidat“/Welt) hatte das Landesamt u.a. damit begründet, dass Joachim Paul Tolkiens „Herr der Ringe“ lobte, seine Eindrücke in einem Ludwigshafener Brennpunktviertel schilderte und einen patriotischen Text über das Nibelungenlied verfasste.