
Der Versuch des AfD-Abgeordneten im Landtag von Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, doch noch an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilzunehmen, ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße lehnte seinen Eilantrag ab und verwies ihn auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren – eine schnelle Klärung vor der Wahl am 21. September wurde damit verhindert.
Bereits Anfang August hatte der Wahlausschuss Ludwigshafen Paul von der Kandidatur ausgeschlossen – mit dem Hinweis auf angebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue. Für das Gericht wiegt die „Beständigkeit von Wahlen“ offenbar schwerer als das Recht eines Bewerbers, überhaupt auf dem Wahlzettel zu stehen.
Paul bleibt nur der Weg der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Fakt ist: In der zweitgrößten Stadt des Landes dürfen die Bürger damit nicht frei über einen Kandidaten entscheiden, dessen Partei zuletzt bei der Bundestagswahl vor Ort stark abgeschnitten hatte.