
Das Berliner Kammergericht hat den Versuch von Correctiv abgewiesen, juristisch gegen die Kritik des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau (CDU) am Bericht zum Potsdamer Treffen vorzugehen, wie die Junge Freiheit berichtet. Nach dem Hinweis des Gerichts auf die Aussichtslosigkeit zog das Medienhaus den Antrag zurück und die zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin wird damit rechtskräftig.
Vosgerau legte in einem Spendenaufruf dar, dass Correctiv die angeblichen Äußerungen Martin Sellners zur Remigration beim Potsdamer Treffen nicht als Tatsachenaussagen, sondern lediglich als Meinungsäußerungen veröffentlicht habe – eine Vorgehensweise, die presse- und äußerungsrechtlich keinen Angriffspunkt bietet.
Correctiv versuchte erfolglos, diese Darstellung verbieten zu lassen. Laut den Urteilen hat das Medienhaus jedoch entweder keine Tatsachenbehauptungen oder keine falschen Tatsachen verbreitet. Das Landgericht Berlin stellte in seiner Urteilsbegründung nach einer Klage von Correctiv gegen die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bereits fest, dass die von von Storch als „dreckige Correctiv-Lügen“ bezeichneten Aussagen rechtlich zulässige Meinungsäußerungen sind, wogegen Correctiv ebenfalls verlor.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der in sämtlichen Verfahren Vosgerau vertritt, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „eine Ohrfeige für die Correctiv-Berichterstattung“. In dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin wird Vosgeraus Aussage ausdrücklich als „eine kritische Bewertung der ‚Methode Correctiv‘“ gewertet.
Nach Darstellung Brenneckes sehen die Richter genau darin einen legitimen Vorwurf an Correctiv. In der Urteilsbegründung heißt es, Vosgerau prangere an, der betreffende Artikel sei rhetorisch und rechtlich so geschickt gestaltet worden, „daß er eine öffentliche Debatte über Tatsachen ausgelöst hat, die in dem Artikel gar nicht behauptet wurden“.
Das Kammergericht Berlin teilte schließlich mit, es halte „die Berufung für offensichtlich unbegründet“. Brennecke fasste das Ergebnis so zusammen: „Correctiv hat kapituliert und den Verbotsantrag zurückgenommen.“ Dennoch seien für das Unternehmen erhebliche Kosten angefallen. „Correctiv muss Dr. Vosgerau Anwaltskosten in vierstelliger Höhe erstatten. Hinzu kommt die Kostenbelastung Correctivs mit Gerichtskosten und Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.“