Ordnungsgeld von 3.000 Euro: SWR ignoriert Verbot zu Correctiv-Bericht – Zahlen müssen die Bürger

vor etwa 3 Stunden

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Der Südwestrundfunk (SWR) ist vom Oberlandesgericht Hamburg zu einem Ordnungsgeld von 3.000 Euro verurteilt worden. Grund: Der Sender hatte in seiner Correctiv-Dokumentation eine gerichtlich untersagte Falschbehauptung über den Juristen Dr. Ulrich Vosgerau nicht rechtzeitig aus der ARD-Mediathek entfernt – und verbreitete die Desinformation über Stunden weiter, schreibt die Kanzlei Höcker in einer Pressemitteilung.

In der gemeinsam mit dem NDR produzierten Dokumentation über den umstrittenen Correctiv-Bericht zum Potsdamer Treffen war Vosgerau durch einen manipulativen Zusammenschnitt falsch zitiert worden. Durch diese Montage entstand beim Zuschauer der Eindruck, Vosgerau unterstelle dem Verfassungsschutz, das Treffen heimlich abgehört zu haben. Tatsächlich hatte Vosgerau in seinem Interview etwas ganz anderes gesagt: Er vermutete, Correctiv habe versucht, das Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören.

Villa Adlon in Potsdam: Hier fand am 25. November 2023 das sogenannte „Geheimtreffen von Potsdam“ statt.

Mehr dazu: „Geheimtreffen von Potsdam“: Gericht verbietet Szene aus Correctiv-Doku der ARD wegen Manipulation

Das Verbot der Behauptung war dem SWR zugestellt worden. Doch anstatt die beanstandete Passage unverzüglich zu löschen, ließ der Sender die Dokumentation fast 28 Stunden lang online stehen – erst danach wurde eine geänderte Fassung hochgeladen.

Die Begründung des SWR, er habe sich erst mit anderen Stellen abstimmen müssen und sei dem Rat seines Anwalts gefolgt, ließ das Gericht nicht gelten. Das OLG Hamburg stellte klar, dass eine sofortige Löschung technisch problemlos möglich gewesen wäre. Auch die Berufung auf die Pressefreiheit zog nicht: Im Konflikt mit dem Persönlichkeitsrecht habe eine falsche Tatsachenbehauptung unverzüglich entfernt werden müssen.

Für das Fehlverhalten des SWR kommt nun nicht der Sender selbst, sondern die Allgemeinheit auf. Denn das Ordnungsgeld von 3.000 Euro wird aus den Rundfunkbeiträgen bezahlt – also von den Bürgern.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke erklärt dazu:

„Der SWR verletzt gleich doppelt schuldhaft das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau: Zuerst verbreitet er eine Falschbehauptung in der Correctiv-Dokumentation, dann ignoriert er einfach das Verbot und hält an seiner Desinformation der Beitragszahler fest. Für die Überheblichkeit und Nachlässigkeit des SWR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die festgesetzte Strafzahlung, sowie hinzutretende Gerichts- und Anwaltskosten für das Verfahren in insgesamt mindestens mittlerer vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der SWR hat damit die Monatsbeiträge mehrerer Hundert Beitragszahler sinnlos verbrannt.“

„Der SWR finanziert sich nach eigener Angabe zu 80 % über die Rundfunkbeiträge. Sonstige Einträge wie Werbeerträge machen damit nur einen sehr kleinen Teil der Einnahmen aus“, merkt die Kanzlei zum Schluss an.

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