„Pfizergate“: Von der Leyen muss geheime SMS herausrücken – Muss die EU-Chefin in den Knast?

vor etwa 21 Stunden

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Die unter Korruptionsverdacht stehende EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat eine schwere juristische Niederlage kassiert: Die Textnachrichten (SMS), die während der Corona-Hysterie zwischen ihr und Alfred Bourla, dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer, hin und her gingen, müssen herausgegeben werden! Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit der Klage der renommierten „New York Times“ (NYT) stattgegeben.

Die Kommission habe keine plausible Erklärung gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, heißt es in dem Urteil. Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte das Gericht für nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Brüsseler Behörde hatte argumentiert, die Textnachrichten seien nicht archiviert worden und deshalb nicht mehr auffindbar. Diese Erklärung sei nicht plausibel, urteilte das Gericht nun.

Das EU-Gericht berief sich auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten. In der Regel sollten alle Dokumente der EU-Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein, betonten die Richter. Wenn eine Behörde angebe, dass ein bestimmtes Dokument nicht existiere, werde das erst einmal als richtig angenommen. Diese Annahme könne aber entkräftet werden.

Es geht um einen Milliardendeal

Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoffhersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt.

Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.

Klage der „New York Times“

Die „New York Times“ und ihre Korrespondentin Matina Stevis-Gridneff beantragten den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Die EU-Kommission verweigerte das: In ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente bzw. seien solche SMS „nicht auffindbar“. Unklar ist, ob die SMS noch irgendwo existieren oder mittlerweile gänzlich gelöscht wurden.

Gericht: „NYT“ glaubhaft

Die Antworten der Kommission während des gesamten Verfahrens beruhten entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen, wie das Gericht ausführte. Die Zeitung habe dagegen relevante Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass sich von der Leyen und Bourla wiederholt ausgetauscht hätten. So sei die Vermutung der Nichtexistenz der Dokumente entkräftet worden.

Die Kommission müsse plausible Erklärungen abgeben, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien, befand das Gericht. Sie habe aber nicht genau beschrieben, wie oder wo sie danach gesucht habe. Auch sei nicht klar, ob die Nachrichten gelöscht worden seien und ob das freiwillig oder automatisch passiert sei oder das Handy inzwischen ausgetauscht wurde. Zudem sei nicht plausibel erklärt, warum die Kommission die Chats nicht wichtig genug fand, um sie aufzubewahren.

Das Urteil dürfte Konsequenzen haben: Vermutlich ist bisher nur die Spitze eines Eisbergs im Impfstoff-Skandal sichtbar geworden. Sollte sich der Korruptionsverdacht gegen von der Leyen erhärten, drohe der EU-Chefin möglicherweise sogar Knast, hieß es in Brüssel.

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