
Jeder Hausbesitzer in Deutschland muss sich in Zukunft gegen Klima-Schäden pflichtversichern – darauf haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Die Versicherung gegen sogenannte „Elementarschäden“ soll demnach Pflichtteil bei jeder abzuschließenden Versicherungs-Police für Wohneigentum sein – bereits bestehende Verträge sollen eine solche Klausel noch bis zu einem bestimmten Stichtag aufnehmen.
Die Kosten könnten immens sein: Nach einer Kalkulation des Verbraucherportals „Check24“ für Bild könnten sich die Mehrkosten für Eigentümer auf bis zu 1600 Euro pro Jahr belaufen. Selbst, wer in als Nicht-Hochwassergebiet ausgewiesenen Zonen liegt, soll über hundert Euro draufzahlen – in Risikozonen deutlich mehr.
Eine Risikozone kann dabei schon ein Gebiet sein, in dem es nicht mal einmal in hundert Jahren zu Hochwasser kam. Dort müsste man über dreihundert Euro im Jahr zahlen. Menschen, die in Gebieten wohnen, in denen es „zwischen zehn und hundert Jahren“ mindestens einmal zu Hochwassern kam, müssen sogar über 1400 Euro zusätzlich an die Versicherung zahlen. All das soll den Staat zugunsten der Bürger entlasten, denn bisher tragen Bund und Länder oft die Kosten nach Hochwassern und Fluten. Gleichzeitig will man auch eine Deckungslücke schließen: Versicherer sollen verpflichtet sein, wirklich allen eine Police anzubieten, unabhängig vom Risikostatus.
Mit einer sogenannten „Opt-out“-Regelung soll Hausbesitzern jedoch wieder ein Pfad raus aus der Pflichtversicherung geöffnet werden. So soll man zwar zwingend eine solche Elementarversicherung mit abschließen müssen, wenn man sein Wohneigentum versichert – im Nachhinein soll man aber wieder auf den zusätzlichen Versicherungsschutz verzichten können, zum Beispiel aus Kostengründen.
Dieser Ausweg aus der Pflichtversicherung ging wohl auf die SPD zurück – die Union jedenfalls hatte schon in ihrem Wahlprogramm eine kompromisslose, „flächendeckende Pflichtversicherung“ versprochen. Man werde sie „einführen und so die Lasten im Sinne der Steuerzahler gerecht verteilen.“