Politprozesse, Zensurgesetze, Verbotswillkür, Grundrechtseinschränkungen:
Die politische Klasse im Dauerkrieg gegen die Meinungsfreiheit

vor 11 Tagen

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Sie lässt nicht locker, bis zum letzten Tag im Amt und noch darüber hinaus: Der Justizkrieg von Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kurier David Bendels geht in die nächste Phase. Auf der Grundlage von Strafanträgen der SPD-Politikerin überzieht das Amtsgericht Bamberg den Journalisten mit weiteren Prozessen. Für den symbolbeladenen 9. Mai ist der nächste Gerichtstermin angesetzt.

Das im April ergangene „schandhafte Urteil“, wie es von FDP-Vize Wolfgang Kubicki bezeichnet worden war – sieben Monate Gefängnis auf Bewährung für das Teilen einer satirischen Fotomontage, die der Innenministerin eine krankhafte Abneigung gegen die Meinungsfreiheit unterstellt –, hat die Öffentlichkeit aufgerüttelt und eine Welle der Empörung über die politischen Lager hinweg ausgelöst, die auch im Ausland zu entsetztem Kopfschütteln über die autoritären Zustände geführt hat, die in Deutschland offenbar um sich greifen.

Pressefreiheit vor Gericht

Am 9. Mai soll ein weiterer Strafbefehl verhandelt werden. Diesmal im Visier: Eine Fotomontage, die Faeser, ihren damaligen Geheimdienstchef Thomas Haldenwang und Bundespräsident Steinmeier wegen öffentlicher Äußerungen für den Anschlag auf einen AfD-Politiker mitverantwortlich macht, und das Zitieren einer Äußerung des seinerzeitigen AfD-EU-Abgeordneten Maximilian Krah, der anlässlich einer brutalen Messerattacke in Frankreich konstatiert hatte: „Masseneinwanderung ist tödlich!“

Eine pointierte Meinungsäußerung zur Diskussion stellen, Politikern ihre Verbalausfälle zugespitzt vorhalten – nach dem bislang geltenden Verständnis von Journalismus fällt so etwas unter das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, das in freiheitlichen Demokratien aus gutem Grund weit gefasst ist. Als beispielsweise der SPD-Spitzenpolitiker Ralf Stegner nach einem Attentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin sogar ohne jeden erkennbaren Sachzusammenhang behauptete, Pegida habe „mitgestochen“, hat das jedenfalls die Justiz nicht im geringsten interessiert.

Gesinnungsjustiz statt rechtsstaatlicher Gleichheit vor dem Gesetz?

Im Falle des politisch rechts stehenden Deutschland-Kurier und seines Chefredakteurs sollen solche Meinungsäußerungen allerdings unter den Gummi-Straftatbestand der „Volksverhetzung“ fallen. Nicht das einzige Warnzeichen dafür, dass in Deutschland die rechtlichen Maßstäbe massiv ins Rutschen gekommen sind und der Übergang von der rechtsstaatlichen Gleichheit aller vor dem Gesetz zur Gesinnungsjustiz, die Taten und Beschuldigte nach ihrer weltanschaulichen Einstellung sortiert und unterschiedlich bewertet, im vollen Gange ist.

Faesers Prozess-Feldzug fährt die Ernte einer Unterminierungsarbeit am rechtsstaatlichen Fundament der Bundesrepublik Deutschland ein, die vom links-„grünen“ Establishment seit Jahren mit verbissenem Eifer betrieben und in den zurückliegenden dreieinhalb Jahren einer offenen rot-„grünen“ Linksregierung beschleunigt ausgebaut wurde.

Rückfall in autoritäre Denkmuster

Grundlage für Faesers ersten Strafantrag gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kurier war eine unerfreuliche Hinterlassenschaft der Merkel-Zeit: Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ 188 des Strafgesetzbuchs, der ein Sonderrecht für die Ahndung von Meinungsäußerungen schafft, durch die sich Politiker „beleidigt“ oder in ihrer Amtsführung beeinträchtigt sehen. § 188 StGB war zu Beginn der Ampel-Regierung in Kraft getreten und von ihren Ministern, vor allem von den „Grünen“, mit Feuereifer ausgenutzt worden.

Einer freiheitlichen Demokratie ist solch eine juristische Politikerprivilegierung unwürdig. Das absurde Bamberger Urteil gegen Chefredakteur David Bendels hat die breite Kritik an diesem Rückfall in autoritäre oder gar totalitäre Zeiten wieder neu entfacht.

Unrühmliche historische Vorlagen

Zeitgenossen mit SED-Diktaturerfahrung erinnert der Paragraph an den breitgefächerten Katalog von „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ im Strafgesetzbuch der „DDR“, von „Staatsfeindliche Hetze“ (§ 106) bis „Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ (§ 214). Ein Schelm, wer da an Nancy Faeser und ihre unerschöpflichen Drohungen gegen all jene denkt, die „Unsere Demokratie“ womöglich „verächtlich machen“ wollen…

Stefan Homburg, mittlerweile emeritierter Professor für Öffentliche Finanzen an der Leibniz Universität Hannover, zieht sogar einen noch brisanteren Vergleich – „§ 2 des „Heimtückegesetzes” von 1934 heißt heute § 188 StGB“ – und konstatiert, dass sogar die Floskel „Hass und Hetze“ auf das NS-Gesetz zurückgehe, das im besagten Paragraphen „gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen“ über leitendes Partei- und Staatspersonal unter Strafe stellt, sofern diese „geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben“.

Die Klingbeil-Merz-Koalition legt noch eine Schippe drauf

Armselig das politische Personal, das solche Schutzmaßnahmen zu benötigen glaubt. Sollte tatsächlich jemand geglaubt haben, dass nach der Neuwahl des Bundestags mit dem von der Union versprochenen „Politikwechsel“ der Krieg der etablierten politischen Klasse gegen die Meinungsfreiheit gedrosselt oder gar eingestellt werden würde, kann derjenige allerdings auch diese Hoffnung gleich wieder beerdigen: Die Klingbeil-Merz-Koalition legt sogar noch eine Schippe drauf.

Der schwarz-rote Koalitionsvertrag nimmt nämlich nicht nur unerwünschte Meinungen ins Visier, die in unrühmlicher quasi-totalitärer Tradition als „Hass und Hetze“ verunglimpft werden, Union und SPD wollen auch noch festlegen, was Wahrheit und Lüge ist, und die letztere praktischerweise gleich verbieten.

„Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt“, heißt es im Koalitionsvertrag unter der irreführenden Überschrift „Umgang mit Desinformation“. Tatsächlich ist die Behauptung selbst schon „Desinformation“: Meinungsfreiheit umfasst nämlich ausdrücklich auch die Freiheit, Unsinn oder Falsches zu behaupten, solange dadurch niemand geschädigt wird. Illegal ist es jedenfalls nicht.

Wenn Lügner das Lügen verbieten wollen…

Das wäre auch fatal für notorische Wählerbetrüger wie Friedrich Merz, der im Wahlkampf so dreist und nachweislich gelogen hat wie selten ein Kandidat für hohe Staatsämter vor ihm. Aber derlei Lügen meinen die Koalitionäre sicherlich nicht. „Deshalb“, heißt es weiter im Text, „muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“

Da sind sie wieder, die Gummibegriffe aus dem totalitären Wortbaukasten. Das erwähnte „Heimtückegesetz“ von 1934 droht übrigens in § 1 auch demjenigen mit Knast, der „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet“, die das Ansehen von Regierung oder Staatspartei zu schädigen geeignet sei. Den Koalitionären in ihrem Verfolgungseifer ist vermutlich nicht einmal bewusst, in welche zweifelhafte Traditionen sie sich stellen. Beunruhigend ist es deswegen nicht weniger.

Die schwarz-roten Feinde der offenen Gesellschaft

Denn was heißt schon „staatsferne Medienaufsicht“, wenn sie auf staatlichen Druck und Veranlassung tätig werden und von Medienanstalten ausgeführt werden soll, die sich aus staatlich eingetriebenen Zwangsgebühren finanzieren? Und, das ist die entscheidende Frage: Wer entscheidet, was „Wahrheit“ ist und was „Lüge“ oder „Desinformation“?

In einer „offenen Gesellschaft“ im Sinne des großen liberalen Vordenkers Karl Popper mündet die freie öffentliche Debatte ohne Zwang durch irgendeine Obrigkeit in einen Konsens darüber, was für richtig erachtet wird. Eine Diskursaufsicht, wie sie dem schwarz-roten Machtkartell vorschwebt, mündet dagegen in letzter Konsequenz in eine Art „Wahrheitsministerium“ nach Art der Orwellschen Dystopie „1984“. Das ist der gerade Weg in den Totalitarismus durch die Hintertüre.

Missbrauch der Justiz zum Etabliertenschutz

Orwell lässt ebenfalls grüßen, wenn die bayerische Staatsregierung ihren besonderen Furor bei der Verfolgung missliebiger Meinungen und unbotmäßiger Bürger rechtfertigt: „Die konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, dient gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit“, verkündet das Justizministerium in München auf Anfrage der „Welt“.

Die Inbrunst, mit der Markus Söders CSU-geführte Regierung das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ von 2021 exekutiert und aufmüpfige Bürger und Journalisten nach dem „Majestätsbeleidigungsparagraphen“ 188 StGB verfolgt, lässt die einst vielgerühmte bayerische Freiheitlichkeit zur fernen Erinnerung verblassen.

„Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hatespeech eingerichtet“, brüstet sich das Justizministerium gegenüber der Zeitung. In ganz Bayern gebe es dafür „spezialisierte Staatsanwälte“, und bei der Generalstaatsanwaltschaft München sogar einen zentralen „Hatespeech-Beauftragten“.

Politisierte Staatsanwälte und die Aushebelung der Gewaltenteilung

Es ist wohl kein Zufall, dass gerade Staatsanwälte und Richter in Bamberg mit einer ganzen Serie politischer Prozesse gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kurier einen regelrechten Feldzug gegen die freien und unabhängigen Medien führen. Die Bamberger Justiz war es auch, die mit konstruierten Vorwürfen und einer schikanösen Hausdurchsuchung in dem als „Schwachkopf“-Affäre bekanntgewordenen Justizskandal gegen den Rentner Stefan Niehoff vorging.

Oberstaatsanwältin in Bamberg und Vorgesetzte der Staatsanwälte, die sowohl gegen Niehoff als auch gegen DK-Chefredakteur Bendels vorgingen, war nach Recherchen der „Jungen Freiheit“ die CSU-Politikerin Ursula Redler, zugleich stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bamberger CSU, die im Stadtrat geschmeidig mit den „Grünen“ als stärkster Fraktion agiert.

Redler ist inzwischen von der Staatsanwaltschaft auf die Richterbank gewechselt und steht als Direktorin dem Amtsgericht Haßfurt vor, wo Stefan Niehoff demnächst wegen anderer Meinungsäußerungen gegen „Antifa“ und „Grüne“ vor Gericht stehen wird. Angesichts derartiger Verstrickungen und Verquickungen zwischen Parteipolitik, Exekutive und Justiz wird das rechtsstaatliche Grundprinzip der Gewaltenteilung zusehends zur Fassade.

„Volksverhetzung“ und Wahlrechtsentzug

Neben dem „Majestätsbeleidigungsparagraphen“ ist „Volksverhetzung“ ein weiterer juristischer Gummibegriff, der zum Einsatz kommt, um gegen unerwünschte Meinungsäußerungen vorzugehen. Nach der Blamage mit der „Schwachkopf“-Affäre will man Stefan Niehoff nunmehr mit Vorwürfen unter diesem Etikett beikommen.

Die etablierten Kräfte haben den rechtssystematisch von Anbeginn problematische Straftatbestand des § 130 StGB in den zurückliegenden Jahren bereits zunehmend entgrenzt, von seiner ursprünglichen Rechtfertigung der Aufrechterhaltung des „öffentlichen Friedens“ losgelöst und zum Vehikel für die Ahndung von Meinungs- und Gesinnungsdelikten gemacht worden.

Union und SPD haben sich verabredet, auch hierbei letzte Hemmungen und Eingrenzungen niederzureißen. Der Straftatbestand soll laut Koalitionsvertrag nicht nur durch Einbeziehung der unscharfen und nicht justiziablen Kategorien „Hass und Hetze“ ausgeweitet und verschärft werden; sie wollen ihn auch mit Eingriffen in den politischen Wettbewerb verknüpfen, indem sie vereinbaren, den „Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ zu „regeln“.

Machenschaften wie aus einer Diktatur

„Resilienzstärkung unserer Demokratie“ nennen das die Koalitionäre in spe. Im Klartext bedeutet das: Sie schaffen sich ein Instrument, um politische Konkurrenten mittels juristisch verbrämter Manöver aus dem Verkehr zu ziehen – Machenschaften, wie man sie sonst nur aus Diktaturen oder autoritären Bananenrepubliken zu kennen glaubt und dort auch, wenn es denn gelegen kommt, wortreich und pathetisch verurteilt.

Was dem EU-kritischen rumänischen Präsidentschaftskandidaten Georgescu oder der französischen Rechtspolitikerin Marine Le Pen widerfahren ist, könnte demnächst also auch aussichtsreichen AfD-Politikern blühen: Der willkürliche Ausschluss vom Wahlantritt vor einem als sicher angenommenen Wahlsieg. Insider sprechen bereits von einer „lex Höcke“.

Faeser geht, Schwarz-Rot macht weiter…

Nancy Faeser wird der nächsten Bundesregierung voraussichtlich nicht mehr angehören. Ihr Krieg gegen die Meinungs- und Pressefreiheit wird dagegen unter schwarz-roter Flagge einfach weitergehen und sogar noch an Fahrt aufnehmen. Auch für die fortdauernde Finanzierung der links-„grünen“ Hilfstruppen aus dem „tiefen Staat“ der mit Steuergeld bezahlten „Nichtregierungsorganisationen“, die ebendeswegen gar keine sind, ist bereits gesorgt.

Die Union, die vor der Wahl noch „Grüne“, Rote und Linke mit unerwünschten Fragen zum Verbleib der reichlich ausgeschütteten Gelder erbost hatte, ist in den Koalitionsverhandlungen wie gewohnt umgefallen und hat eingewilligt, „verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie“ zu „investieren“ und insbesondere die „Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe“ fortzusetzen.

Der Kampf für die Erhaltung der Meinungs- und Pressefreiheit wird vor diesem Hintergrund zur Bürgerpflicht. Längst geht es nicht mehr nur um Einzelschicksale: Die Fundamente unserer Freiheit stehen auf dem Spiel, weil eine abgewirtschaftete politische Klasse aus nackter Panik um den Machterhalt wild um sich schlagend die rechtsstaatliche Ordnung in unserem Land zerstört.

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