Produktionsmittel enteignen: Mit ihrem Vergesellschaftungsgesetz kehrt die Berliner SPD zum Sozialismus zurück

vor 4 Tagen

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Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz vorgelegt. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage für umfassende Enteignungen gelegt werden. Hintergrund ist ein Volksentscheid aus dem Jahr 2021. Damals votierte eine Mehrheit der abstimmenden Berliner für die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und forderte per Plebiszit die „Vergesellschaftung“ von hunderttausenden Wohnungen in der Hauptstadt.

Die schwarz-rote Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine Umsetzung dieses Volksentscheides vereinbart. Die rechtliche Grundlage dafür soll das Vergesellschaftungsrahmengesetz darstellen. Die Pläne der SPD gehen aber weit über eine bloße Enteignung von Wohnraum hinaus; das Gesetz soll den Boden für umfassende Vergesellschaftungen bieten. Auch eine Enteignung von „Produktionsmitteln“ ist in Paragraph drei des Entwurfs ausdrücklich vorgesehen. In der Begründung beruft sich die SPD auf das Grundgesetz auf alte Forderungen „sozialistischer Parteien“.

Auch die Möglichkeit einer Teil-Verstaatlichung ist vorgesehen. So könnte der „Verbleib bisherigen Eigentums“ beim Eigentümer weitgehend gewährleistet bleiben, „wenn dieses durch gesetzliche Mitbeteiligungs- und Einflussrechte gesellschaftlicher Kollektivorgane unterworfen wird“. Diese Mitbeteiligungs- und Einflussrechte könnten laut Entwurf auch insbesondere Vorgaben zur Preisbildung oder Vorgaben zur „Förderung von Inklusion, Gleichstellung und Antidiskriminierung“ enthalten. Auch Vorgaben, wie Gewinne zu verwenden seien, würde der Gesetzesentwurf möglich machen.

Die SPD verabschiedet sich in dem Entwurf weitgehend von dem rechtsstaatlichen Grundsatz, das mildeste Mittel anzuwenden: So ist die im vorherigen Absatz beschriebene Teil-Verstaatlichung für die Sozialdemokraten schon ein solches, milderes Mittel. Insgesamt soll laut Gesetzesentwurf aber auch einfach weniger geprüft werden, ob es mildere Mittel gäbe: In der Gesetzesbegründung ist von einer „Abschwächung der Prüfungsdichte“ die Rede. Außerdem heißt es: Gegen die Rechte der Eigentümer seien der Zweck der Vergesellschaftung und das damit verbundene öffentliche Interesse „besonders zu berücksichtigen“.

Ihre rechtliche Argumentation zieht die SPD vor allem aus dem Artikel 15 des Grundgesetzes, der unter Verfassungsjuristen weitgehend als eine Art aus der Zeit gefallenes Überbleibsel aus den Gründungsjahren der Bundesrepublik gilt. Dieser macht auch Enteignungen möglich, bei denen die Betroffenen nicht angemessen entschädigt werden. Genau so eine Entschädigungspraxis planen die Sozialdemokraten: Im Entwurf heißt es, „die Höhe der Entschädigung“ sei explizit „niedriger zu bestimmen“ als der Marktwert.

Mit diesem Gesetz bricht die SPD mit Grundsätzen der Bundesrepublik – und macht auch einen Rückschritt in ihrer eigenen Partei-Entwicklung. Mit dem sogenannten Godesberger Programm hatte die SPD sich einst vom Sozialismus verabschiedet und sich zur Marktwirtschaft bekannt. Der Entwurf der Berliner SPD für ein Enteignungs-Gesetz steht jedenfalls eher in der Tradition Walter Ulbrichts als in der Willy Brandts – jetzt verabschiedet sich die SPD von der Marktwirtschaft und bekennt sich zu sozialistischen Ideen.

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