
Weil die AfD ihre Bundestagswahlparty ohne Genehmigung gefeiert habe, hat die Partei jetzt eine Räumungsklage für ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf erhalten. Das bestätigte das Berliner Landgericht.
Klägerin sei die Eigentümerin und Vermieterin des Gebäudes, teilte das Gericht am Mittwoch (28.Mai) mit. Die Firma habe die Mietverträge mit der Partei wegen „Unzumutbarkeit“ fristlos beziehungsweise hilfsweise fristgerecht gekündigt.
Hintergrund ist die Wahlparty der AfD im Februar, bei der sie ohne Zustimmung des Vermieters sichtbare Parteiwerbung an dem Gebäude angebracht haben soll. Für die Büros im Nordwesten Berlins zahlt die Partei monatlich 42.775 Euro Kaltmiete. Die AfD hatte die Immobilie, die sie seit 2022 nutzt, zuletzt kaufen wollen.