
Marc Reinhardt, Landtagsabgeordneter der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, wollte von der rot-roten Regierung Auskunft über die „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern“ bekommen und stellte deswegen eine kleine Anfrage. In der 94-seitigen Antwort der Landesregierung äußert sich diese in einer Vorbemerkung zu der generellen Frage der Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen.
„Ein freiheitlicher demokratischer Verfassungsstaat kann nur dann Bestand haben, wenn eine engagierte Zivilgesellschaft ihn aktiv mitträgt“, stellt die Landesregierung fest. Die Zivilgesellschaft „ist das Fundament eines friedlichen, respektvollen Miteinanders und zugleich Verteidigung gegen menschen- und demokratiefeindliche Strömungen.“ Aus diesem Grund argumentiert die Landesregierung, dass es „nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung des Staates gibt, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Entschlossenheit zu verteidigen. Dazu gehört nicht zuletzt, bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement gezielt zu fördern – sei es durch finanzielle Unterstützung gemäß der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern oder durch steuerliche Erleichterungen nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO).“
Dass der Staat sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen muss, ist unbestritten. Daraus jedoch abzuleiten, dass der Staat die Zivilgesellschaft mit Geld fördern muss, ist rechtlich nicht gedeckt. Vielmehr wird die aktuelle Förderpraxis von NGOs von renommierten Juristen als verfassungswidrig angesehen.
Professor Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig äußerte sich im März 2025 in einem Gastbeitrag bei der F.A.Z. über die aktuelle Praxis der NGO-Förderung und stellt dort fest, „dass die gegenwärtige Praxis ohne eine klare gesetzliche Grundlage verfassungswidrig ist“. Er begründet dies damit, dass dies die „ernsthafte Gefahr“ birgt, „dass der Staat durch die indirekte Förderung politisch aktiver Organisationen unzulässig Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nimmt und somit das Demokratieprinzip verletzt“.
Dass die Landesregierung kein Interesse an der Beantwortung der Anfrage hatte, ist aus den Antworten ersichtlich. Die Frage: „Welche gemeinnützigen Körperschaften, die im weitesten Sinne im Bereich der politischen Bildung, der Demokratieförderung oder der politischen bzw. vorpolitischen Meinungsbildung tätig sind, wurden in den Jahren 2021 bis 2025 aus Landesmitteln gefördert?“, wurde mit Verweis auf die Bearbeitungsdauer erst gar nicht beantwortet. Ausgehend von einer angesetzten Bearbeitungszeit von 15 Minuten für jede Körperschaft, ging die Landesregierung von einem Arbeitsaufwand von 575 Stunden aus, was den Bearbeitungsumfang einer kleinen Anfrage übersteigen würde.
Auf die Frage, welche Organisationen aus welchen Haushaltstiteln gefördert wurden, wurden neben Vereinen auch Firmen aufgeführt. So tauchen in der Antwort unter anderem AIDA Cruises und das AIDA Kundencenter sowie die Elektro Möller GmbH und die Elektro Schulz GmbH auf. Informationen, mit denen man, ohne den Kontext zu kennen, nichts anfangen kann.