
Eine Hausdurchsuchung bei der Juso-Ortsvorsitzenden Nela Kruschinski in Menden im Sauerland ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Arnsberg rechtswidrig gewesen. Zuvor hatte das Amtsgericht Arnsberg die Maßnahme genehmigt. Über die Vorgänge hatte das WDR-Magazin Westpol berichtet. Am 1. April 2025 durchsuchten demnach fünf Polizeibeamte die Wohnung der damals 17-Jährigen. Sie beschlagnahmten Laptop, Handy und mehrere Notizbücher.
Die Ermittlungen richteten sich gegen die Schülerin wegen Graffitis im Ort. An einer Schützenhalle in Menden-Hüingsen waren im Januar Parolen aufgesprüht worden, darunter „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“. Am 26. Januar trat dort CDU-Chef Friedrich Merz auf, begleitet von seiner Ehefrau Charlotte.
Hausdurchsuchungen werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Richter am Amtsgericht angeordnet. Im Fall Kruschinski erließ das Amtsgericht Arnsberg den Beschluss. Direktorin des Gerichts ist Charlotte Merz. Unterzeichnet hatte den Beschluss allerdings ein Richter auf Probe.
Nach Angaben von Westpol stützte sich der Durchsuchungsbeschluss auf zwei Hinweise. Eine Zeugin berichtete, zwei jüngere Personen in der Nähe der Halle gesehen zu haben, ohne sie zu erkennen. Das Landgericht bewertete die Aussage als „ersichtlich nicht geeignet.“ Ein zweiter Hinweis bestand aus einem anonymen Zettel, auf dem lediglich stand, man solle Kruschinski und einen Bekannten „ins Visier“ nehmen.
Nach den Recherchen fehlt in den Akten ein formeller Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Polizei Hagen hatte die Durchsuchung lediglich angeregt und vermerkt, die Staatsanwaltschaft schließe sich an. Der zuständige Ermittlungsrichter soll gegenüber dem Landgericht eingeräumt haben, keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft gehabt zu haben. Das Landgericht bezeichnete das Vorgehen als „rechtsstaatlich bedenklich“.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg erklärte dem WDR, die Übermittlung eines Antrags durch die Polizei sei zulässig, etwa bei Eilbedürftigkeit. Tatsächlich verging jedoch ein Monat zwischen Erlass und Vollstreckung des Beschlusses.
Charlotte Merz erklärte dem WDR, sie habe von dem Verfahren keine Kenntnis gehabt und keinen Einfluss genommen. „Die Verfahrensführung und die Entscheidungsfindung sind vom Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit umfasst“, sagte sie. Überprüfen könne solche Beschlüsse nur das nächsthöhere Gericht – in diesem Fall das Landgericht Arnsberg, das die Maßnahme aufgehoben hat.