Reform des Abstammungsrechts: SPD möchte „Mehrelternschaft“ ermöglichen

vor etwa 1 Monat

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Bildquelle: Apollo News

In den Koalitionsverhandlungen erhöht die SPD immer weiter den Druck auf die Union. Insbesondere im Themenbereich Innenpolitik möchten die Sozialdemokraten zahlreiche Reformen durchsetzen. Eine davon bezieht sich auf das Abstammungsrecht und enthält brisante Details zu einer geplanten Durchsetzung einer „Mehrelternschaft“. Dies geht aus dem Koalitionspapier der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration hervor, das Apollo News vorliegt.

Eine Reform des Abstammungsrechts war eigentlich bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgelegt, konnte jedoch aufgrund des Auseinanderbrechens der Regierung nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden. Die Sozialdemokraten fordern nun: „Die Vielfalt an Familienkonstellationen und die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin machen eine grundlegende Reform des Abstammungsrechts dringend erforderlich.“

Die SPD hat dabei drei Kernforderungen. So will man zum einen „Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft schon vor der Empfängnis ermöglichen“. Für lesbische Ehen soll künftig automatisch gelten, dass ein Kind, das in die Ehe hineingeboren wird, rechtlich das Kind beider Frauen und damit nicht allein der leiblichen Mutter wird.

Gleichzeitig soll die „Mehrelternschaft“ ermöglicht werden. So wäre es zukünftig möglich, dass ein Kind mehr als zwei Elternteile hätte. Damit, so steht es in der SPD-Forderung im Koalitionspapier, würde man der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts nachkommen. Dieses hatte im April vergangenen Jahres die aktuelle Gesetzesregelung, um eine rechtliche Vaterschaft anfechten zu können, für verfassungswidrig erklärt.

Konkret ging es darum, dass ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten wollte, der mit der Mutter seines Kindes verheiratet war und als rechtlicher Vater galt. Wegen der sozial-familiären Beziehung, die der andere Mann zu dem Kind hatte, wurde das Begehren des leiblichen Vaters vom Oberlandesgericht abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht beschied hingegen, dass das Elterngrundrecht des leiblichen Vaters durch die vorherigen Urteile und die aktuelle Gesetzeslage verletzt sei.

Dem Gesetzgeber wurde daraufhin eine Frist bis zum 30. Juni 2025 gesetzt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Laut Verfassungsgericht müsste er entscheiden, ob an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile festgehalten wird. Dann müsste er ermöglichen, dass der leibliche Vater die Möglichkeit hat, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden.

Um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, ist eine solche Reform, wie es die SPD vorschlägt, also nicht zwingend notwendig. Die Rechtsprechung bezog sich nur auf die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft durch leibliche Väter und nicht auf die generelle Einführung einer „Mehrelternschaft“, wie es seit geraumer Zeit vor allem von LGBT-Aktivisten gefordert wird.

Die Forderung der SPD geht damit zudem noch weiter als die Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionspapier. Damals einigte man sich, das „kleine Sorgerecht“ ausweiten und „zu einem eigenen Rechtsinstitut“ ausbauen zu wollen. Bisher besitzen dieses Recht Stiefeltern, um bei Alltagsentscheidungen wie Ernährung, Kleidung oder kleineren gesundheitlichen Angelegenheiten mitentscheiden zu können, eine Bindung zum Stiefkind aufzubauen und den Familienalltag zu erleichtern.

Das Mitbestimmungsrecht sollte laut Ampel für „soziale Eltern“ ausgeweitet werden. Mit Einverständnis der „rechtlichen Eltern“ sollte zwei weiteren Erwachsenen das Amt übertragen werden können. Bei dem Vorhaben der „Mehrelternschaft“ ist die Anzahl der möglichen weiteren Elternteile offen – genauso die Frage, welche Rechte und Pflichten die zusätzlichen „rechtlichen Eltern“ in Bezug auf ihr nicht-leibliches Kind haben sollen.

Neben der „Mehrelternschaft“ soll nach den Forderungen der SPD das Samenspenderregister auch für Embryonenspenden geöffnet werden. Bislang ist der Status für solche Spenden rechtlich strittig und nur in bestimmten Fällen erlaubt. Außerdem fordern die Sozialdemokraten eine Grundgesetzänderung um den Gleichbehandlungsartikel, um die „geschlechtliche Identität“ und „sexuelle Identität“ zu erweitern.

Eine ähnliche Reform hatte 2023 auch bereits Berlins regierender Bürgermeister Kai Wegner gefordert (mehr dazu hier). Kritiker befürchteten, dass damit auch Pädophile durch den Gleichbehandlungsparagrafen geschützt werden würden. Pädophilie-Verbände wie die „krumme 13“ fordern eine solche Änderung des Grundgesetzes bereits seit einigen Jahren.

Die Forderungen der SPD werden zudem durch die Forderung nach einer Legalisierung von Abtreibungen ergänzt (mehr dazu hier). Bislang konnten die Koalitionäre in den Arbeitsgruppen zu diesen Fragen noch keine Lösung finden. Diese werden nun wohl auf höchster Ebene ausverhandelt werden müssen. Angesichts der schlechten Verhandlungsposition der Union wird es zumindest ein Teil der Forderungen in den fertigen Koalitionsvertrag schaffen.

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