Revision! Baerbock-Strafantrag wegen „Hohlbratze“: Kinderpflegerin soll erneut vor Gericht

vor 6 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Riesige Erleichterung Ende November – und nun große Ernüchterung. Die Kinderpflegerin aus Bayern, die Außenministerin Annalena Baerbock im März 2023 auf X  als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, muss erneut um ihr Recht kämpfen.

Und das, obwohl sie vor einem Monat in zweiter Instanz noch freigesprochen wurde. Doch die Staatsanwältin legte Revision ein – der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte Außenministerin Annalena Baerbock im März 2023 in zwei Tweets als „Hohlbratze“ bezeichnet. Einmal in einem alleinstehenden Kommentar, einmal mit den Worten „Korrekt, diese Hohlbratze ist eine Gefahr für unser Land.“ In dem Tweet, auf den sie die mit ihrem Kommentar antwortete, ging es um das Auftreten Baerbocks beim G20-Gipfel.

Die Außenministerin selbst hatte daraufhin in beiden Fällen Strafantrag gestellt, die Frau wurde Ende 2023 zunächst zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, legte Berufung ein und wurde freigesprochen.

Die Angeklagte im NIUS-Interview:

Da die Pflegerin mit behinderten Kindern arbeitet, wäre eine Vorstrafe für sie fatal gewesen. „Als ich den Brief geöffnet habe, war ich erstmal einfach nur fassungslos“, erzählt die Frau im Gespräch mit NIUS. Die Nachricht erreicht sie zu einem Zeitpunkt, in dem sie beruflich stark belastet ist: Über die Feiertage sind anstrengende Schichten angesagt.

Dass die Frau einen enorm wichtigen Beruf ausübt, der gleichzeitig extrem beanspruchend ist, kam auch vor Gericht zur Sprache: Die Bayerin arbeitet mit behinderten Kindern und Jugendlichen, die zusätzlich psychische Störungen haben. Extremst-Fälle, die durchgehende Betreuung benötigen.

Wegen zahlreicher Übergriffe im Rahmen ihres Jobs wurde ihr in der Vergangenheit eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Vor allem körperliche Angriffe sind ein ständiges Problem: „Ich wurde dreißig bis vierzig Mal geschlagen, hatte eine Gehirnerschütterung, mein Schultergelenk war ausgekugelt, ich wurde mit Kot beschmiert oder anderweitig körperlich angegangen“, erzählt die Frau, die ihren Beruf trotzdem mit Überzeugung ausübt und sagt, die Arbeit mit behinderten Menschen bereite ihr Freude.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne)

Seit Längerem schon kämpft sie vor dem Sozialgericht um eine Entschädigung für den durch diese Berufsunfälle erlittenen Schaden. „Es geht wirklich nicht in meinen Kopf rein, wie das alles sein kann. Ich muss selbst jahrelang kämpfen und klagen, und am Ende bekomme ich wahrscheinlich gar nichts, weil man behaupten wird, ich könne keinen Kausal-Zusammenhang zu meinen Beschwerden nachweisen“, sagt sie zu NIUS.

Und weiter: „Politiker hingegen fühlen sich wegen irgendwas beleidigt und der Staat fährt sofort alles auf, was er zu bieten hat, gegen mich kleine Kinderpflegerin, die eigentlich nur in Ruhe ihren Job machen will. Ich wurde wirklich massiv geschädigt und es interessiert keinen. Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.“

Mehr NIUS: 140.000 nicht vollstreckte Haftbefehle und die Politik belastet die Justiz mit ihren „Schwachkopf”-Fällen

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