X triumphiert vor Gericht – Nutzerdaten müssen nicht an NGOs in Deutschland herausgeben werden

vor 4 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Die beiden Aktivistenorganisationen Democracy Reporting International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben X (ehemals Twitter) vor dem Landgericht Berlin auf die Einsicht von Nutzerdaten verklagt. Das Landgericht Berlin hat diesen Antrag jedoch nun abgelehnt. Das berichtet die Abteilung für Regierungsangelegenheiten von X. Weiter heißt es in dem Post: „Die Organisationen wurden zur Übernahme aller damit verbundenen Rechts- und Verwaltungskosten verpflichtet.” Dass X den Rechtsstreit gewinnen würde, war anfangs jedoch alles andere als klar.

Noch im Februar gab ein Richter des Landgerichts den beiden NGOs recht und ordnete die Einsicht in Echtzeitdaten über Nutzerbeiträge an. „Ohne X die Möglichkeit zu geben, auf die Klage zu antworten oder sich dazu zu äußern, und ungeachtet der Tatsache, dass in dem Antrag entscheidende Informationen fehlten“, habe der Richter damals dem Antrag stattgegeben, erklärte X. Die Plattform ging entsprechend juristisch gegen die Anordnung vor. Zunächst stellte man einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter.

Tatsächlich stellte sich heraus, dass der betreffende Richter „zuvor für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Organisation, die das Forschungsprojekt finanziert, und an der Seite der (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten, gearbeitet hat“, so X. Folglich wurde dem Befangenheitsantrag stattgegeben. Der neu abgeordnete Richter gab daraufhin X recht.

Democracy Reporting International, ursprünglich in Brüssel gegründet, setzt sich nach eigenen Angaben weltweit für die Umsetzung von Demokratieförderprojekten ein. Aus einer Antwort auf eine AfD-Anfrage an das Finanzministerium aus Juli 2024, die Tichys Einblick vorliegt, geht hervor, dass die Organisation seit 2016 mindestens 22,7 Millionen Euro von der Bundesregierung erhalten hat – überwiegend aus Mitteln des Auswärtigen Amts und des Entwicklungsministeriums.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte profitiert von externer Unterstützung: So erhielt sie seit 2017 laut der Spendenseite der Open Society Foundation insgesamt rund zwei Millionen Dollar von der Stiftung des US-Milliardärs George Soros.

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