Richterbund prangert an: „Das Geschäft mit Hass und Hetze im Netz ist einer der Treiber der Überlastung der Justiz“

vor 5 Monaten

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„Hass und Hetze im Netz“ ist mittlerweile einer der „Treiber der Überlastung“ der Justiz. Das teilte eine Sprecherin des Deutschen Richterbunds der Welt mit. „Bei den Staatsanwaltschaften sind 2023 mehr als 5,5 Millionen neue Fälle aufgelaufen, etwa 350.000 mehr als im Vorjahr und so viele wie noch nie.“ Allein zum Jahresende 2023, so die Sprecherin, „hätten die Staatsanwaltschaften 923.000 offene Verfahren gemeldet“. Angesichts dieser Belastungsgrenze seien anhängige Verfahren wegen Beleidigung oder Volksverhetzung eine zusätzliche Last.

Zeitgleich mit immer mehr anhängigen Verfahren sinke die Anklagequote, berichtet Welt unter Berufung auf den Richterbund. „Weniger als jedes 15. Verfahren hat 2023 zu einer Anklage geführt, während es 2013 noch jeder zehnte Fall war.“

Jedes dritte Verfahren sei „nach Ermessensvorschriften“ eingestellt worden. Das gelte auch für Fälle, „in denen die Behörden zwar einen hinreichenden Tatverdacht sehen, die Vorwürfe gegen die Beschuldigten aber als eher geringfügig einstufen und auf eine Anklage verzichten.“ Eine Ursache sei der Personalmangel innerhalb der Justiz: Derzeit fehlten allein bei den Staatsanwaltschaften rund 2000 Ermittler.

Die Figur der Justitia an einem Gericht in Berlin-Moabit.

Neben einer Fülle an Anzeigen wegen Beleidigungen im Rahmen der „Hate-Speech“-Industrie kämen Hinweise auf Kinderpornografie und zahlreiche Drogen-Verfahren, nachdem die verschlüsselte Kommunikationsplattform EncroChat aufgeflogen war. All diese Faktoren tragen dazu bei, dass der Justiz zunehmend Kapazitäten fehlten. Auch deshalb forderte der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn: „Die Strafjustiz droht bei der Kriminalitätsbekämpfung mehr denn je zum Flaschenhals zu werden.“ Die kommende Bundesregierung forderte er auf, einen von der „Ampel liegen gelassenen Rechtsstaatspakt mit den Ländern“ schnell nachzuholen.

In den vergangenen Tagen waren zahlreiche Fälle bekannt gewesen, bei denen Strafverfolgungsbehörden und Justiz gegen Bürger vorgegangen waren, die im Internet Beleidigungen gegen Politiker formuliert hatten. Am bekanntesten wurde der Vorfall Thomas Niehaus' aus Oberfranken, dessen Wohnung durchsucht worden war, weil er Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck via Meme als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte. Habeck hatte den Strafantrag persönlich unterschrieben.

Robert Habeck sieht in der Verfolgung von Beleidigungen im Netz einen Schwerpunkt, dem er als Minister nachgehen will.

Viele Beobachter werteten die strafrechtliche Verfolgung wegen solcher Meme-Retweets, Kot-Emojis oder plumpen Diffamierungen also unverhältnismäßig und überzogen. Dabei wurde bekannt, dass gerade Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne) mehrere hundert Anzeigen wegen Beleidigungen gestellt hatten. Hinter den Anzeigen gegen Politiker steckt dabei eine ganze Anti-Hate-Speech-Industrie mit Agenturen wie „So Done“ oder „HateAid“, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Beleidigungen erfassen, an Anwälte vermitteln und in Strafverfahren überführen.

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