Rot-Rote Landesregierung plant „Konsequenzen“ für AfD-Mitglieder im Öffentlichen Dienst

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Die Fraktionen der rot-roten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern fordern in einem Antrag Bund und Länder auf, „zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung für im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder der AfD ergeben“. Der Antrag unter dem Namen „Rechtsstaat und Demokratie schützen – Politisch motivierte Kriminalität und Rechtsextremismus bekämpfen – Zivilgesellschaft den Rücken stärken“ wurde vergangene Woche in den Landtag eingereicht.

Der Antragstext beginnt mit einer Verurteilung von Rechtsextremismus und führt anschließend eine Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Zwar wird berücksichtigt, dass diese Einstufung derzeit gerichtlich eingefroren ist, dennoch setzen die Antragsteller ihre Begründung im Antrag uneingeschränkt fort. Als Hauptgrund für ihre weitere Argumentation führen sie die ohnehin bereits rechtlich umstrittenen Vorwurf eines „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses“ an.

Die Hochstufung der AfD würde „unter Berücksichtigung der zu erwartenden gerichtlichen Überprüfung“ eine „nicht irrelevante Grundlage für den weiteren Umgang mit der AfD“ darstellen. Weiter heißt es, dass man das Gutachten und die „vielfach vorliegenden Erkenntnisse zur verfassungsfeindlichen und die Menschenwürde missachtenden Ausrichtung der AfD“ bei „der Prüfung weiterer vom Grundgesetz vorgesehener Schritte, wie dem Parteienverbot oder dem Ausschluss von der staatlichen Finanzierung“ berücksichtigen müsse.

Daher fordere man die Prüfung von „Konsequenzen“ für „im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder der AfD“. Hierbei sei ein „möglichst einheitliches Vorgehen der Länder und des Bundes anzustreben“, um „Beamte, die neben ihrer Mitgliedschaft in der AfD durch eindeutige rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige menschenverachtende und demokratieverachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen“.

Doch nicht nur die Entlassung von AfD-Mitgliedern aus dem öffentlichen Dienst wird gefordert. Ebenso sollen „geeignete Schritte“ vorbereitet werden, „um mit den Ländern und der Bundesregierung die Möglichkeiten des Handlungsrahmens des Grundgesetzes – einschließlich eines möglichen Parteienverbotes oder der Entziehung staatlicher Mittel gemäß Artikel 21 – zu prüfen“.

Des Weiteren forderten Linke und SPD „staatliche Maßnahmen und Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen, Projekte und Initiativen für Bildung, Beratung, Unterstützung und Demokratieförderung“ zu sichern.

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