
Unerfreuliche Überraschung für US-Präsident Donald Trump: Ein Bundesgericht in den USA hat seiner Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Damit ist Trumps neuer Kurs in der US-Handelspolitik, der Finanzmärkte weltweit erschüttert und auch Privatanleger viel Geld gekostet hat, vorerst ausgebremst. Seine Regierung legte allerdings umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein.
Nach der aufsehenerregenden Gerichtsentscheidung gegen die Zollpolitik von Präsident Donald Trump ist die Situation unübersichtlich. Während die Regierung in Washington umgehend Berufung einlegte, äußerten sich sowohl die Europäische Union als auch die Bundesregierung zurückhaltend. Die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung sind derzeit kaum absehbar.
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte in Berlin, man könne laufende gerichtliche Verfahren in den USA nicht kommentieren. „Wir setzen weiter darauf, dass eine für beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung erzielt werden kann“, hieß es.
Die Finanzmärkte reagierten indes eindeutig: Der Ölpreis legte um mehr als einen Dollar zu. Auch der DAX zeigte sich optimistisch und kletterte am Donnerstagmorgen um 0,5 Prozent auf 24.150 Punkte. Thomas Altmann vom Vermögensverwalter QC Partners kommentierte laut Bild die Entwicklung mit klaren Worten: „Die Börsen begrüßen die Niederlage von Donald Trump vor dem US-Handelsgericht.“
Die Börsen, auch der DAX, reagierten empfindlich auf die Trump-Zölle. Nun ist vorerst Erleichterung angesagt.
Die für Handelspolitik zuständige EU-Kommission wollte die Gerichtsentscheidung zunächst nicht kommentieren. Sie verhandelt derzeit mit der US-Regierung über einen möglichen Deal zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen.
Das Bundesgericht für internationalen Handel in New York hatte Trumps Regierung untersagt, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Damit erleidet Trumps Konfrontationskurs in der Handelspolitik einen herben Rückschlag.
Die Richter entschieden, dass die Berufung auf ein Gesetz aus dem Jahr 1977, um ein nationales Sicherheitsrisiko durch Handelsdefizite zu begründen, nicht rechtens sei. Die Entscheidung betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle – darunter jene Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten „Tag der Befreiung“ Anfang April verhängt hatte, aber auch bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China.
Die US-Regierung kritisierte die Entscheidung scharf. Kush Desai, ein Sprecher des Weißen Hauses, erklärte, Handelsdefizite gefährdeten amerikanische Gemeinden und die Verteidigungsindustrie. Nicht gewählte Richter hätten nicht zu entscheiden, wie man mit einem nationalen Notstand umgehe.
Trump bei der Vorstellung der neuen Zölle am 02. April 2025 im Weißen Haus
Trumps Zölle haben weltweit für Irritationen gesorgt. Sie wurden von vielen als einseitige Eskalation betrachtet und belasteten die Finanzmärkte erheblich. Besonders die Europäische Union und China stehen im Zentrum von Trumps handelspolitischen Maßnahmen. Mit Strafzöllen von bis zu 50 Prozent drohte Trump zuletzt der EU. Sie wurden jedoch kürzlich ausgesetzt, um Raum für Verhandlungen zu schaffen.
Mehrere US-Bundesstaaten und weitere Kläger hatten gegen Trumps Dekrete geklagt. Zehn der klagenden Staaten werden von Demokraten regiert, zwei von Republikanern. Sie warfen dem Präsidenten vor, seine Zollpolitik launenhaft und ohne parlamentarische Kontrolle zu gestalten.
Doch die Entscheidung ist nicht das Ende des Rechtsstreits: Der Fall wird sehr wahrscheinlich durch die Instanzen gehen. Beobachter schließen nicht aus, dass ein Berufungsgericht die Maßnahmen vorläufig wieder in Kraft setzt. Bis dahin bleibt die handelspolitische Lage angespannt.