
Eine massive Klatsche erteilte das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht der schwarz-grünen Regierung unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). In Schleswig-Holstein ist der Haushalt 2024, den die Landesregierung aufgestellt hat, verfassungswidrig. Dies haben die Richter entschieden. Die Landesregierung habe nicht ausreichend erläutert, warum Notkreditaufnahmen sein müssten, und auch nicht, dass der Haushalt durch die jeweiligen Krisen erheblich belastet wurde, so die Richter am Landesverfassungsgericht.
Die Regierung von CDU-Ministerpräsident Günther hat Notkredite mit dem Angriffskrieg Russlands, der Corona-Pandemie und der Ostseesturmflut begründet. Doch müsse zwischen dem Finanzbedarf des Landes und den Notlagen ein kausaler Zusammenhang bestehen. Der Haushalt müsse durch diese Notlage erheblich belastet sein, dies sei nicht der Fall gewesen, so der Präsident des Landesverfassungsgerichts. Es habe ebenso kein verfassungsgemäßer Tilgungsplan vorgelegen. Geklagt hatten SPD- und FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Das Urteil nutzt jetzt allerdings nicht mehr viel. Der Haushalt 2024 ist bereits abgeschlossen. Das Geld ist weg. Die Landesregierung unter Günther hat gegen die Verfassung verstoßen.
Unmittelbar praktische Auswirkungen für das Jahr 2024 werde die Entscheidung nicht haben, jubelt auch Finanzministerin Silke Schneider. Sie wartet für den nächsten Haushalt auf den Geldsegen aus der Aufhebung der Schuldenbremse. Die Grüne war vorher übrigens Verfassungsrichterin, Habeck hatte sie noch als Staatssekretärin geholt.
Interessiert das eigentlich jemanden noch, was verfassungskonform ist oder nicht? CDU und Finanzen – das passt überhaupt nicht mehr zusammen. Mit Geld können die „Christ“sozialen genauso wenig umgehen wie die SPD – von den Grünen ganz zu schweigen. Dabei steht das Land, aus dem Habeck kommt, voller Windräder; die sollten doch eigentlich für günstige Energie und damit für gute Wirtschaft sorgen. Denn Sonne und Wind stellen keine Rechnung.