Schönbohm vs. Innenministerium: Durchwachsenes Urteil des VG Köln mit kleiner Klatsche

vor 8 Monaten

Blog Image
Bildquelle: Tichys Einblick

An diesem Donnerstag, 23. Januar, fand vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln die Verhandlung über die Klage des früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm gegen seine Dienstherrin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), statt. Schönbohm hatte geltend gemacht, dass Faeser ihn gegen die Unterstellungen des ZDF-Magazin von Jan Böhmermann (Magazin „Royal“ vom 7. Oktober 2022) hätte in Schutz nehmen müssen. Schönbohm war (und wird im Zuge eines Reuploads der ZDF-Sendung in geänderter Version) eine Verbindung in den Kreml suggeriert. In Folge dessen hatte Faeser Schönbohm von seinen BSI-Aufgaben entbunden und quasi strafversetzt. TE hat laufend darüber berichtet, zuletzt am 22. Januar.

Schönbohm bzw. seine Anwälte hatten vor dem VG Köln schließlich auf (symbolischen materiellen) Schadensersatz wegen Mobbings und einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch Dienstherrin Faeser geklagt. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.

In der mündlichen Urteilsbegründung hat das VG aber immerhin ausgeführt: Es spreche vieles dafür, dass die Beklagte ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen sei, indem sie sich nicht stärker schützend vor den Kläger gestellt habe. Mit dieser Feststellung kann Schönbohm, mit dem TE zwischenzeitlich gesprochen hat, leben. Denn hier wird explizit Faesers Versagen dingfest gemacht. Es lasse sich aber, so das VG weiter, nicht feststellen, dass gerade daraus eine für den geltend gemachten Anspruch erforderliche schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers resultierte.

TE-Anmerkung: Naja, der immaterielle Schaden für die Persönlichkeit Arne Schönbohm ist gewaltig. Er wurde weltweit durch den Kakao gezogen, seine Nachbarn mieden ihn, und seine Kinder mussten sich so manches von wegen „Moskau-Spion“ anhören (Aktenzeichen: 15 K 4797/23). Gegen das Urteil kann der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.

Dafür, dass das vom Kläger beanstandete Verhalten den Tatbestand des Mobbings erfülle, so das VG, gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte. Unter Mobbing sei nach gefestigter Rechtsprechung ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren zu verstehen. Dass derlei gegenüber dem Kläger stattgefunden habe, lasse sich nicht feststellen. Auch Schönbohms Versetzung hat das VG nicht beanstandet. Denn, so die Begründung: Der Kläger sei als Beamter ohnehin jederzeit aus dienstlichen Gründen versetzbar. Ein Beamter habe kein Recht auf Beibehaltung seines bisherigen Aufgabenbereichs.

Sehr fragwürdig dann folgende Passage des Urteils: Das Amt des BSI-Präsidenten sei ein Amt in exponierter Stellung – verbunden mit einer hohen Verantwortung. Das VG wörtlich dazu: „In einer solchen Position muss ein Beamter umso eher damit rechnen, in eine auch politisch aufgeladene Auseinandersetzung zu geraten.“

Wie bitte? Was soll diese reichlich skandalöse Formulierung? Heißt das: Medienleute wie Böhmermann und Co. können einen leitenden Beamten abschießen? Ohne dass der Dienstherr seiner im Grundgesetz Artikel 33 vorgegebene Fürsorgepflicht nachkommt?

Dort, im Grundgesetz, ist von einem „öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis“ die Rede. Von einem wechselseitigen Treueverhältnis! Faeser ist dieser Pflicht nicht nachgekommen. Vielmehr hat sie den Eindruck erweckt, die Böhmermann’schen Attacken gegen Schönbohm seien ihr gelegen gekommen und sie bzw. ihr Ministerium haben mit dem ZDF geradezu über Bande gespielt.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel

Blog Image

vor 19 Minuten

Der polnische Präsident Karol Nawrocki ist kein grosser Freund Deutschlands. Doch die Sorge vor Russland eint die beiden Länder

Der deutsche Kanzler Friedrich Merz wollte das deutsche Verhältnis zu Polen verbessern. Das erweist sich jedoch schwieri...

Publisher Icon
NZZ
Blog Image

vor 26 Minuten

AfD mit bestem Ergebnis in Integrationsrat von Paderborn und Gummersbach gewählt

In Nordrhein-Westfalen vertreten Integrationsräte auf kommunaler Ebene die Interessen von Menschen mit Migrationshinterg...

Publisher Icon
Tichys Einblick
Blog Image

vor etwa 1 Stunde

OLG Stuttgart: Höchststrafe für den Polizisten-Killer von Mannheim! Mutter bricht in Tränen aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat den islamistischen Polizisten-Killer von Mannheim zu einer lebenslangen Haftst...

Publisher Icon
Deutschland Kurier
Blog Image

vor etwa 1 Stunde

„Rasse ist ein soziales Konstrukt“, „Du [schwuler Mann] bist Teil unserer Bewegung“ – Charlie Kirk war weder rassistisch noch homophob

Deutsche Medien verunglimpften Charlie Kirk als „rassistisch“ und „homophob“. Zwei Videos zeichnen das Gegenteil: Eines ...

Publisher Icon
NiUS
Blog Image

vor etwa 1 Stunde

Deutschlands Reaktion auf Ermordung von Charlie Kirk „jenseits von verstörend“

„Der Tod eines Brandstifters“ – so titelte ausgerechnet der Berliner Tagesspiegel nach der Ermordung des US-Konservative...

Publisher Icon
Tichys Einblick
Blog Image

vor etwa 1 Stunde

Münchner Polizei nimmt nach Fahndung zwei Afghanen (17 und 15) fest, die 17-Jährige vergewaltigt haben sollen – und lässt sie wieder frei

Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Mai 2025 hat die Münchner Polizei am Montag Fotos der zwei Verdächtigen veröff...

Publisher Icon
NiUS