
Während die öffentliche Aufmerksamkeit auf das milliardenschwere Schuldenpaket der Bundesregierung gerichtet ist, arbeitet der Bundesrat an einer weitreichenden Verschärfung des Waffenrechts. Am 21. März 2025 steht unter Tagesordnungspunkt 6 die Einführung einer Erlaubnispflicht für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) auf der Agenda – eine Maßnahme, die de facto einem Verbot gleichkommt.
Die geplante Gesetzesänderung geht über bisherige Regelungen hinaus. Bereits im Oktober 2024 wurde im Zuge eines „Sicherheitspakets“ ein umfassendes Messerverbot beschlossen, das breite Kritik hervorrief. Nun sollen auch SRS-Waffen faktisch aus dem privaten Besitz verschwinden, indem ihr Erwerb und Besitz massiv eingeschränkt werden.
Die zentralen Punkte der geplanten Reform sind:
Bisher waren Schreckschusswaffen frei verkäuflich – nur für das Führen einer SRS-Waffe war ein Kleiner Waffenschein erforderlich.
Kritiker sehen in dem Vorhaben den Versuch, Schreckschusswaffen aus dem Privatbesitz zu drängen. Der Gesetzentwurf selbst bestätigt diese Intention nahezu offen:
„Um die erforderliche Verbreitung von SRS-Waffen wirksam einzudämmen, genügt es nicht, eine Erlaubnispflicht einzuführen, die nur die Prüfung der Zuverlässigkeit und die Prüfung der persönlichen Eignung zum Gegenstand hat. (...) Es muss daher – neben den genannten Kriterien – auch die Verpflichtung des Nachweises eines eng gefassten Bedürfnisses eingeführt werden.“ (Gesetzentwurf, S. 16)
Besondere Brisanz erhält das Vorhaben durch die hohe Zahl betroffener Waffenbesitzer. Nach Schätzungen des Verbands Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. befinden sich in Deutschland bis zu 37 Millionen SRS-Waffen in den Händen von rund 14 Millionen Privatpersonen. Der Gesetzentwurf bestätigt diese Zahlen und räumt selbst einen „nicht ganz unerheblichen Verwaltungsaufwand“ (Gesetzentwurf, S. 9) für die Umstellung ein.
Frank Satzinger, Vizepräsident des Verbands Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V., äußert sich fassungslos:
„Nachdem das Waffenrecht bereits im Rahmen des ‚Sicherheitspakets‘, insbesondere beim Thema Messer, verschärft wurde, droht nun die nächste Runde sinnloser Gesetzgebung. Die enthaltenen Forderungen an den Bundestag und die damit verbundene, erneute, vollkommen sinnlose Verschärfung des Waffenrechts lassen uns fassungslos zurück. Sollte diese Empfehlung umgesetzt werden, wie vorgeschlagen, führt dies in weiten Teilen zu einem Besitzverbot von SRS-Waffen, da ein strenges Bedürfnisprinzip eingeführt wird.“
Für Millionen legaler Besitzer hätte die Reform drastische Konsequenzen. Wer seine SRS-Waffe behalten will, müsste nicht nur einen Kleinen Waffenschein beantragen, sondern auch ein behördlich anerkanntes Bedürfnis nachweisen. Erlaubt wären solche Waffen dann nur noch für Theateraufführungen, Filmproduktionen oder landwirtschaftliche Zwecke.
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