„Schwachkopf“-Akte ist da! Anwalt: „Staatsanwaltschaft versucht, ihr Vorgehen im Nachhinein zu rechtfertigen“

vor 5 Monaten

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Weil er auf X ein Meme geteilt hatte, das Wirtschaftsminister Robert Habeck satirisch als „Schwachkopf“ bezeichnete, mussten Stefan Niehoff und seine Familie Mitte November eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Nun hat sein Anwalt die Akte zu dem Fall erhalten.

Niehoffs Anwalt Marcus Pretzell zu NIUS: „Als ich die Akte gesehen habe, war mir sofort klar: Die Staatsanwaltschaft versucht nachträglich, ihr bisheriges Vorgehen zu rechtfertigen. Für mich bleibt es dabei: Das Vorgehen ist völlig überzogen.“

Was genau in der Akte steht, darf Pretzell nicht verraten. In einem Begleit-Schreiben weist die Staatsanwaltschaft ihn ausdrücklich darauf hin, dass nichts vom Inhalt der Akte an die Öffentlichkeit geraten darf. Auch wenn Pretzell das Vorgehen als taktische Maßnahme zum Aufbau von Druck empfindet, hält er sich daran – zum Wohle seines Mandanten.

„Ich persönlich bin zwar der Überzeugung, dass es durchaus gerechtfertigt wäre, die Inhalte der Akte zu veröffentlichen, doch wenn meinem Mandanten daraus am Ende ein Strick gedreht wird, ist niemandem geholfen.“

Doch: Wie geht es nun weiter? Wenn die Ermittlungsarbeiten beendet sind, wäre der nächste Schritt, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Ob das wirklich passiert, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Etwa ein Dutzend angeblich problematischer Tweets sind demnach der Akte im Anschluss an die Durchsuchung hinzugefügt worden. Robert Habeck selbst hatte in einem Statement zum Retweet des Schwachkopf-Memes behauptet: Sein Strafantrag sei nur der Auslöser für die Hausdurchsuchung bei Niehoff gewesen. Habeck bei „Bericht aus Berlin“: „In der Erklärung der Polizei war ja von rassistischen oder antisemitischen Hintergründen die Rede. Deswegen denke ich, dass das zwar die gleiche Person ist, aber diese Anzeige nur Auslöser war.“

Dass Habeck nichts mit der Durchsuchung zu tun habe, da das Amtsgericht Bamberg den Durchsuchungsbeschluss bereits erlassen hatte, bevor der Wirtschaftsminister den Strafantrag unterschrieb, ist ein weiteres Gerücht, das seitdem immer wieder die Runde macht.

Fakt ist aber: Hätte Habeck sich geweigert, den Strafantrag zu unterschreiben, hätte ein Verfahrenshindernis vorgelegen, die Durchsuchung hätte nicht stattfinden dürfen.

Politiker-Beleidigung nach § 188 StGB ist wegen der Widerspruchsmöglichkeit ein Spezialfall: Zwar kann eine Strafverfolgungsbehörde ein Vergehen zunächst von Amts wegen selbständig verfolgen, wenn sie ein Einschreiten wegen des besonderen öffentlichen Interesses für geboten hält. Widerspricht der Verletzte allerdings, darf trotzdem nicht weiterermittelt werden.

Heißt im Klartext: Da Habeck den Strafantrag unterschrieb, wurde der bereits zuvor unterschriebene Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Hätte Habeck abgelehnt, wäre es nicht zur Durchsuchung gekommen.

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