
Unglaublich, aber wahr: Das Landesgericht Wien hat entschieden, dass ein Schiedsspruch nach Scharia-Recht auch in Österreich gültig ist. Im konkreten Fall ging es um 320.000 Euro.
Zwei Männer hatten in Wien vereinbart, ihre vertraglichen Streitigkeiten nach islamischem Recht – konkret „Ahlus-Sunnah wal-Jamaah“ – zu klären. Das private Schiedsgericht entschied gegen einen der Männer, der daraufhin 320.000 Euro zahlen sollte. Er wehrte sich: Die Scharia sei vieldeutig, willkürlich auslegbar und widerspreche den Grundwerten Österreichs.
Doch das Landesgericht für Zivilrechtssachen (Aktenzahl 47 R65/25v) bestätigte den Spruch, wie die österreichische Presse berichtet.
Brisant: Das Wiener Gericht machte deutlich, dass es nicht zu prüfen habe, welche islamischen Rechtsregeln tatsächlich angewandt wurden. Entscheidend sei allein, dass das Ergebnis nicht gegen „Grundwertungen“ des österreichischen Rechts verstoße.
Damit stellte das Gericht klar: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten können islamische Rechtsvorschriften in Österreich wirksam vereinbart werden – unabhängig von ihrer inhaltlichen Übereinstimmung mit geltendem Recht.