
Das Ampel-Aus ist seit 5 Tagen besiegelt. Doch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will den Weg für möglichst schnelle Neuwahlen nicht freimachen: Mit fadenscheinigen Argumenten und der Kontaktaufnahme zur Bundeswahlleiterin versucht das Kanzleramt, das Stellen der Vertrauensfrage bis ins neue Jahr zu verzögern, was hieße, dass Deutschland erst im März 2025 einen neuen Bundestag wählen könnte.
Das Grundgesetz überlässt es einzig dem Bundeskanzler, ob und wann er es für richtig hält, die Vertrauensfrage zu stellen.
Es gibt jedoch ein historisches Beispiel aus dem Jahr 1966, wie man den politischen Druck auf Olaf Scholz erhöhen könnte – ausgerechnet die SPD hatte damals ein sogenanntes „Vertrauensfrage-Ersuchen“ in den Bundestag eingebracht, um den gescheiterten Bundeskanzler Ludwig Erhard zur Vertrauensfrage aufzufordern, nachdem die schwarz-gelbe Regierung geplatzt war.
Der SPD-Antrag aus dem Jahr 1966, der den Bundeskanzler zum Stellen der Vertrauensfrage auffordern sollte.
In dem Antrag der SPD-Fraktion, der auf den 31. Oktober 1966 datiert ist, heißt es wörtlich: „Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes alsbald einen Antrag vorzulegen, ihm das Vertrauen auszusprechen.“
Das „Vertrauensfrage-Ersuchen“ wurde mit 255 zu 246 Stimmen angenommen, hatte jedoch keine rechtliche Bindung. Es war mehr ein deutliches, öffentliches Signal des Parlaments, das Erhard empört zurückwies. Erneute Koalitionsverhandlungen mit der FDP scheiterten, woraufhin Erhard am 30. November 1966 – einen Monat nach dem „Vertrauensfrage-Ersuchen“ – zurücktrat.
Bundespräsident Heinrich Lübke hat am späten Abend des 27. Oktober 1966 im Bundespräsidialamt in Bonn Bundeskanzler Ludwig Erhard zur Berichterstattung über die Entwicklung der Lage nach dem Ausscheiden der FDP-Minister aus dem Kabinett Erhard empfangen.
NIUS fragte bei den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und AfD nach, ob man ein „Vertrauensfrage-Ersuchen“ geplant sei oder ob man eines einer anderen Fraktion unterstützen würde. Union und FDP ließen die Anfrage unbeantwortet. Ein Sprecher der AfD teilte mit, dass die Partei die Aufstellung der Tagesordnung im Bundestag abwarte und am Dienstag, sollte Scholz nicht von selbst die Vertrauensfrage stellen, diskutieren werden, ob man einen solchen Antrag einbringe.
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