Soll Migranten mit Bonbons beworfen haben: Gericht spricht Karnevalist frei

vor 5 Monaten

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Thorsten K., ein 45-jähriger Kfz-Meister und Mitglied des Elferrats der Versbacher Faschingsgesellschaft, musste sich vor dem Amtsgericht Würzburg wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. „Er soll am 11. Februar als Mitglied einer Würzburger Faschingsgesellschaft während des Umzugs vom Wagen aus einem Zuschauer mehrfach mit voller Wucht gezielt Bonbons ins Gesicht geworfen haben“, so die Würzburger Staatsanwaltschaft. Dabei soll er gezielt Personen mit Migrationshintergrund anvisiert haben, wie die Bild berichtet.

Der Verteidiger Marc Zenner wies die Anschuldigung gegen seinen Mandanten Thorsten K. zurück. Er räumte ein, dass möglicherweise ein Zuschauer von den Bonbons getroffen worden sei, betonte jedoch, dass sein Mandant die Süßigkeiten nicht absichtlich auf bestimmte Personen geworfen habe. Das mutmaßliche Opfer selbst konnte jedoch gar nicht befragt werden, da es sich nach der „Bonbon-Attacke“ vom angeblichen Tatort entfernte.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft basierte hingegen hauptsächlich auf der Aussage der Augenzeugin und Juristin Mia B., die angab, den Vorfall vom Rand der Straße aus beobachtet zu haben. „Ich habe ein fotografisches Gedächtnis. Er hat zweimal gezielt geworfen. Normalerweise ist das ja ein freudiges Werfen, aber er hat richtig ausgeholt“, so die 39-Jährige.

Die Verhandlung nahm eine unerwartete Wendung, als der Zeugin im Gerichtssaal ein Foto des Elferrats vorgelegt wurde. Statt den Angeklagten zu identifizieren, zeigte sie auf eine andere Person. Diese Fehlidentifikation führte zu einem Umschwung im Prozess und wurde von den anwesenden Vereinsmitgliedern im Gerichtssaal mit spontanem Applaus aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin den Freispruch. „Wer auf einen Karnevalsumzug geht, der muss damit rechnen, dass etwas geworfen und man getroffen wird.“ Der Richter des Würzburger Amtsgerichts schloss sich dem an und sprach Thorsten K. frei. „Da beißt die Maus keinen Faden ab: Sie waren es nicht, die Zeugin hat Sie nicht identifiziert“, so Richter Mark Kurzawski.

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