SPD-Politiker schlug AfD-Mann zu Boden – Gericht untersagt Opfer Verbreitung von Video der Tat

vor 13 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Ende Dezember, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen, sorgte ein spektakulärer Fall aus der Kleinstadt Hürth, nahe Köln, für Aufmerksamkeit. Im Lokal „Adlerhof“ griff, das zeigen Überwachungsaufnahmen, der SPD-Kommunalpolitiker Lukas Gottschalk, der damals SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt war, seinen AfD-Ratskollegen Norbert Raatz an.

Offenbar unvermittelt ging Gottschalk auf den AfD-Kommunalpolitiker los, schlug ihm ins Gesicht, trat auf ihn ein. Gleichzeitig beschimpfte er Raatz und einen nebenstehenden Freund von ihm als „Nazis“ und „Arschloch“. Der Staatsschutz nahm, wie Apollo News damals auf Anfrage erfuhr, nach dem Vorfall Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf.

Doch als Erstes wurde das Opfer des Angriffs bestraft. So ließ Gottschalk sein Opfer Anfang Januar abmahnen. Der Grund: Raatz habe durch die Veröffentlichung der Überwachungsaufnahmen, die auch eine Tonaufnahme enthielten, die Persönlichkeitsrechte Gottschalks verletzt. Bei den Tonaufnahmen (in denen auch die wüsten Beleidigungen vonseiten Gottschalks zu hören sind) würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören.

Doch Raatz wehrte sich gegen die Abmahnung. Das Landgericht Köln entschied am 27. Januar im Sinne Gottschalks und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Raatz, die Apollo News vorliegt. Der AfD-Kommunalpolitiker bleibt deshalb nach eigenen Angaben auf Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 2.500 Euro sitzen.

Doch Raatz ist wohl nicht der einzige, der durch Gottschalk abgemahnt worden sein soll. Auch gegen andere AfD-Politiker, so behauptet es der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler in einer Stellungnahme auf X (ehemals Twitter), soll der SPD-Kommunalpolitiker wegen der Verbreitung der Tonaufnahme rechtlich vorgegangen sein.

Unterdessen gab es bei den Ermittlungen gegen Gottschalk jedoch offenbar kaum Fortschritte. Gegenüber Apollo News bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft zwar, dass im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Kneipe ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung geführt werden würde, nähere Angaben wollte man jedoch unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte nicht machen. Raatz gab unterdessen an, dass er zwar Ende Januar gegenüber dem Staatsschutz ausgesagt hätte, seitdem habe er jedoch von den Behörden nichts weiter gehört.

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