Schon jetzt mehr als 3000 Meldungen in 2025: Staatliche Meldestelle ZMI verfolgt immer öfter Bürger wegen Aussagen über Politiker

vor etwa 5 Stunden

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Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt erfasst laut Bundesregierung zunehmend Fälle nach § 188 StGB. Dabei geht es um üble Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Die sogenannten „Majestätsbeleidigungen“ machen inzwischen den Großteil der ZMI-Statistik aus, wie eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag ans Licht bringt.

Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden 1.690 Fälle im ersten Quartal und 1.528 im zweiten Quartal registriert – zusammen also 3.218 Fälle. Damit wurde bereits nach sechs Monaten der Wert des gesamten Jahres 2024 (3.009 Fälle) übertroffen und fast das Doppelte von 2023 (ca. 1.700 Fälle) erreicht. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr 2025 läge der Wert bei über 6.000 Fällen – also knapp viermal so hoch wie 2023.

Zudem zeigt sich, woher die ZMI ihre Masse an Meldungen überhaupt bezieht: Von Januar 2024 bis Mitte 2025 gingen insgesamt 36.015 Hinweise ein. Doch die stammen fast ausschließlich von nur drei sogenannten „Trusted Flaggers“ – den Projekten „REspect!“, „Hessen gegen Hetze“ sowie den Landesmedienanstalten. Im zweiten Quartal 2025 etwa kamen von 6.241 Eingaben ganze 6.073 aus diesen drei Quellen, allein „Hessen gegen Hetze“ steuerte über 4.300 Meldungen bei. Nur ein Bruchteil entfiel auf Bürger, das Bundeskriminalamt (BKA) selbst oder die Schnittstelle nach dem Digital Services Act (DSA).

Die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ schwärzte auch Renter Stefan Niehoff an, der das berühmte „Schwachkopf“-Meme zu Robert Habeck retweetet hatte. NIUS berichtete ausführlich über den Fall.

In diesem Zusammenhang ebenfalls brisant: Angriffe auf Amtsträger werden nach Definition von BKA und Innenministerkonferenz grundsätzlich automatisch als „PMK-rechts“ gewertet, sofern keine anderen Hinweise vorliegen. Damit tauchen selbst schlichte Beleidigungen in der Statistik als „rechts“ auf, während echte und linke Hetze oft im Dunkeln bleiben.

Wie weit die Anwendung von § 188 inzwischen geht, zeigen Verfahren der jüngsten Vergangenheit: Ein 64-jähriger Rentner Stefan Niehoff musste sich verantworten, weil er ein Meme mit der Aufschrift „Schwachkopf PROFESSIONAL“ über Wirtschaftsminister Robert Habeck geteilt hatte – NIUS berichtete ausführlich über den Fall. Ein früherer Richter erhielt 7.800 Euro Geldstrafe, weil er Habeck mehrfach als „Vollidiot“ bezeichnet hatte – letztendlich wurde das Verfahren eingestellt. Und das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Publizisten David Bendels wegen einer satirischen Fotomontage von Innenministerin Nancy Faeser („Ich hasse die Meinungsfreiheit“) zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.

Mehr lesen: Sie schwärzten „Schwachkopf“-Rentner Niehoff an: Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ durchsucht Netz nach Inhalten, die „nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbilden“

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