Staatsanwaltschaft bestätigt Razzia nur wegen „Schwachkopf“ – und ermittelt zusätzlich wegen Volksverhetzung

vor 5 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Langsam kommt im Fall der „Schwachkopf“-Razzia beim 64-jährigen Stefan Niehoff Licht ins Dunkel. Nachdem die Behörden tagelang mauerten und keine richtigen Antworten herausgeben wollten, ist nun klar, dass Bundesminister Habeck die Strafverfolgung des Rentners selbst anstieß. Die Staatsanwaltschaft Bamberg äußerte sich jetzt in einer Pressemitteilung.

Auch wenn die Behörde dort nun den Vorwurf der Volksverhetzung untermischt, geht daraus klar hervor: Die Razzia fand wegen des Retweets eines satirischen Bilds von Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ statt.

Wegen dieses „Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

Zudem maß das Landeskriminalamt Bayern dem Fall einen vermeintlich antisemitischen Bezug bei – ohne näher darauf einzugehen. Schließlich fand die Durchsuchung am Aktionstag des Bundeskriminalamtes gegen antisemitische Hasspostings im Internet statt. Nun heißt es in der Pressemitteilung, dass gegen Herrn Niehoff auch der „Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“ besteht. Doch dieser ist eben nicht als Grund für die Razzia aufgeführt, weder explizit in der Pressemitteilung noch im Durchsuchungsbeschluss.

Auch der Volksverhetzungsvorwurf selbst scheint dabei sehr konstruiert – und irreführend vonseiten der Staatsanwaltschaft . Niehoff wird vorgeworfen, „im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ zu sehen ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.

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Dass Niehoff das Bild hochgeladen haben soll, lässt sich auf seinem X-Account erkennen, doch der Kontext fehlt in der Begründung der Staatsanwaltschaft komplett. Niehoff antwortete mit seinem NS-Vergleich auf ein Bild aus einem Supermarkt, in welchem vom Hamburger Bündnis gegen Rechts dazu aufgerufen wird, die Produkte der Molkerei Weihenstephan, der Lebensmittelkette Müller und Hofmann zu boykottieren, da diese die AfD unterstützen würden.

Ganz offensichtlich unterstützte Niehoff damit nicht NS-Taktikten, sondern verglich den Boykottaufruf negativ mit solchen.

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