Staatsanwaltschaft forderte sieben Monate Haft: Hausdurchsuchung und 8.400 Euro Strafe wegen „Alles für Deutschland“

vor 2 Tagen

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

„Genau deswegen wähl ich die AfD. Alles für Deutschland“ – schrieb Andreas M. aus dem Landkreis Lindau am 2. Juli des letzten Jahres in einem Kommentar auf X. Er ahnte nicht, dass ihm das noch teuer zu stehen kommen würde. Am 12. November rückte die Polizei zur Hausdurchsuchung bei M. aus, ihm wird vorgeworfen, gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben, also das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Denn „Alles für Deutschland“ wurde während der Zeit des Nationalsozialismus auch als Losung der SA verwendet.

Die Staatsanwaltschaft Kempten bestätigte gegenüber Apollo News die Hausdurchsuchung. Andreas M. wurden alle elektronischen Geräte – also Festplatten, Laptop und Handy – abgenommen. Wie M. gegenüber Apollo News berichtet, konnte die Staatsanwaltschaft jedoch keine belastenden Hinweise auf seinen Geräten finden. Der Kommentar ist auf X mittlerweile gelöscht. Dennoch wurde er weiterhin gerichtlich verfolgt – es kam zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht Lindau.

Während M. seine Unschuld beteuerte, forderte die Staatsanwaltschaft eine siebenmonatige Freiheitsstrafe. Gegenüber Apollo News bezeichnete M. das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als „überzogen“ – er tendiere allgemein nicht zur rechten Szene; ihm sei die Verwendung des Satzes „Alles für Deutschland“ durch die SA nicht bekannt gewesen. Doch das Amtsgericht sah das anders und verurteilte ihn im vergangenen Juni zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 40 Euro – insgesamt also zu 8.400 Euro, wie Staatsanwaltschaft und Amtsgericht gegenüber Apollo News bestätigten.

Zusätzlich soll M. die Kosten des Verfahrens tragen – das alles nur wegen drei Wörtern, die er in einem Kommentar auf X geschrieben hatte. Und der Staatsanwaltschaft reichte die Höhe der Strafe offenbar nicht aus. Das Amtsgericht Lindau teilte gegenüber Apollo News dazu mit: „Gegen das Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft Kempten als auch der Angeklagte Berufung eingelegt.“ Nun wird der Fall vor dem Landgericht Kempten neu aufgerollt werden.

M. hatte seinen Kommentar nur einen Tag nach der Verurteilung Björn Höckes vor dem Landgericht Halle geschrieben – der Thüringer AfD-Landeschef hatte bei mehreren Wahlkampfveranstaltungen den Satz „Alles für Deutschland“ verwendet und wurde aufgrund desselben Straftatbestands wie M. angezeigt. In den vergangenen Jahren wurde die Parole immer wieder durch Politiker, etwa die heutige Bundesministerin Dorothee Bär und andere öffentliche Personen verwendet – ohne rechtliche Konsequenzen.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel