
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. Wie aus einem Anschreiben unter dem Aktenzeichen NZS 804 Js 3597/25 hervorgeht, habe die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet. Der Grund: Ein Posting auf der Plattform X vom 23. Oktober 2024.
Darin schreibt die 40-jährige Behrendt: „Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität“. Zudem führt sie weitere Beispiele für die Gefahr aus, die sie mit der Flagge verbindet: „das legale ‚Kuscheln‘ und ‚Rangeln‘ fremder Männer mit Kindergartenkindern (‚Original Play‘) und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs.“ Unter dem Post angehängt ist ein Bild, wonach die schwarz-rot-goldene Fahne Deutschlands ihre Farben repräsentiere – die Regenbogenflagge hingegen nicht.
Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) und die… pic.twitter.com/a7GshCm5we
Der Beitrag von vergangenem Oktober ging viral, wurde mehr als 1.100 Mal retweetet und fast 7.000 Mal gelikt. Inzwischen hat fast eine Million Menschen den Post gesehen. In den Kommentaren unter dem Post regte sich vielfach Kritik. „Was für ein kranker Blödsinn“, schreibt ein User. „Diese pauschalen und möglicherweise justiziablen Unterstellungen werden noch enorm nützlich im Verbotsverfahren. Die Dämonisierung ganzer Bevölkerungsgruppen muss sich die Partei ja nun zurechnen lassen“, so ein anderer. Auch das Portal Queer.de hatte über das Posting berichtet. Der Nutzer „Coolnasebaer“ erklärte unter dem Beitrag zudem, er habe Behrendt wegen Verdachts auf einen Verstoß gegen den Volksverhetzungsparagrafen angezeigt.Diese Anzeige wird nun offiziell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet – wohl auch, weil ein Anfangsverdacht vorliegt. Eine Anfrage, welche Äußerung dafür ursächlich für die Ermittlungen war, ließ die Staatsanwaltschaft Göttingen ebenso unbeantwortet wie die Frage, welche personellen und zeitlichen Kapazitäten dafür in Anspruch genommen werden.
Vanessa Behrendt, die familienpolitische Sprecherin der AfD Niedersachsen und zweifache Mutter ist, teilte mit: „Wenn der Einsatz für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und schädlicher LGBTQ-Propaganda als angebliche Volksverhetzung dargestellt wird, zeigt das einmal mehr den bedenklichen Zustand der Meinungsfreiheit in diesem Land“. Zudem werde dadurch wieder ein voreingenommenes und politische Agieren der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft der Göttinger Zentralstelle zur Bekämpfung von „Hasskriminalität“ im Internet deutlich. „Dieses Verfahren dient eindeutig dem Zweck, die politische Opposition und mich persönlich einzuschüchtern.“
Eine Demonstrationsteilnehmerin der Pride mit der „Progressive Pride Flag“ in Köln – dort, wo einst „MAP“-Personen mitliefen, also Menschen, die sich von Minderjährigen angezogen fühlen.
Behrendt verwies darauf, dass man ihre Meinung nicht teilen müsse, sie aber zu dem Themenkomplex seit Jahren arbeite und etwa Kleine Anfragen verfasste: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden.„Es ist befremdlich, dass in Deutschland inzwischen Ermittlungsverfahren wegen sogenannter Volksverhetzung eröffnet werden, wenn sich eine Landtagsabgeordnete kritisch zu der Regenbogenfahne und deren (mutmaßlicher oder tatsächlicher) Bedeutung äußert“, teilte der Rechtsanwalt Markus Haintz mit, der Behrendt vertritt. Seine Mandantin habe niemanden „beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet.“ Ein Angriff auf die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung liege nicht vor, vielmehr handele es sich um eine „zulässige Meinungsäußerung“.Indes erscheint es zumindest bemerkenswert, wer das Verfahren führt und den Fall bearbeitet: nämlich die Staatsanwältin Svenja Meininghaus. Diese wurde erst jüngst weltweit einem größeren Publikum dadurch bekannt, dass sie sich in der CBS-Sendung „60 Minutes“, also einem amerikanischen Fernsehsender, lachend darüber amüsierte, dass bei (häufig rechtswidrigen oder unverhältnismäßigen) Hausdurchsuchungen die Telefone und Computer von Bürgern beschlagnahmt werden.
Auch bei NIUS: Für diese Worte wurden deutsche Bürger durchsucht, vor Gericht gezerrt oder verurteilt