„Staatsstreich“: Ex-Verfassungsrichter kritisiert Schulden-Einigung scharf

vor 3 Monaten

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Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Huber hat scharfe Kritik an Teilen der Grundgesetz-Änderungen geübt, die von Union, SPD und Grünen in dieser Woche beschlossen wurden. Professor Huber, der von 2010 bis 2023 am Bundesverfassungsgericht saß, kritisiert die Bestimmungen zu den Verschuldungsregeln für die Länder als massiven Angriff auf ein zentrales Verfassungsprinzip, den Föderalismus.

Der Jurist, der als CDU-Politiker in der Vergangenheit unter anderem auch Verfassungsrichter im Land Bremen und Innenminister in Thüringen war, sieht und bemängelt in der Einigung eine Aushöhlung der Bundesstaatlichkeit Deutschlands. Das Grundgesetz gewährleiste auch die Grundsätze des Bundesstaats (Art. 20 Abs. 1) und damit die „Staatsqualität“ der Länder, führt Huber aus.

„Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern Selbstverwaltungskörperschaften“, zitiert ihm die FAZ. Huber ist Mitglied des Kuratoriums der Fazit-Stiftung, die als Mehrheitseigentümerin die Frankfurter Allgemeine Zeitung kontrolliert.

Der Jurist hat eine klare Einschätzung: „Die Länder genießen im Rahmen des Homogenitätsgebots, der Grundrechte und der bundesstaatlichen Kompetenzordnung ‚Verfassungsautonomie‘. Wenn der Bund in diese eingreift, macht er die Länder zu Provinzen“, so Huber weiter. Sein Urteil ist deutlich: „Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht. Hätte die Regelung Bestand, wäre sie ein Staatsstreich.“

Huber hat sich als Rechtswissenschaftler umfassend mit dem Föderalismus beschäftigt. Für den Deutschen Juristentag oder den Bundestag war er in Föderalismus-Fragen bereits als Gutachter und Experte tätig. Er lehrt auch als Professor zu dem Thema. Seit 2002 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne.

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