Wir sind das Volk – aber wer ist „wir“? – Betrachtungen aus aktuellem Anlass

vor 4 Tagen

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Seit einigen Tagen ist es offiziell, dass das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Faeser, in deren letzten Amtstage die Vorlage des Gutachtens fiel und der das Amt unterstand, gab gegenüber der Presse an, dass der Inhalt des Gutachtens vorläufig geheim bleibe. Ihr Ministerium habe auf seinen Inhalt keinen Einfluss genommen.

Die frühere Bundesinnenministerin, Nancy Faser, ließ die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen.

Aus den 1.100 vorläufig geheimen Seiten ist immerhin in die Öffentlichkeit durchgesickert, dass es vor allem um den von der AfD angeblich zu Grunde gelegten, ethnisch orientierten Volksbegriff gehe, der andere ausgrenze. Das ist für das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Es entsteht der Verdacht, dass mit der Tabuisierung eines ethnischen Volksbegriffs künftig jede einwanderungskritische Debatte in den Geruch der Verfassungsfeindlichkeit gerückt werden soll.

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Nun ist es tatsächlich so, dass Begriffe jeder Art keine eigenen Wahrheiten beinhalten, sondern soziale Konventionen sind. Ihr Inhalt ist also das, was man übereinstimmend für seinen Inhalt hält, so auch der Begriff des Volkes. Begriffe als solche haben keine objektive Wahrheit. Sie sind viel mehr sprachliche Übereinkünfte, über deren Inhalt man sich pragmatisch verständigt, damit man weiß, wovon man jeweils redet.

Über dem Reichstag steht die Inschrift „Dem deutschen Volke“. Das hat schon vor drei Jahrzehnten, als sich abzeichnete, dass der Bundestag in das Reichstagsgebäude ziehen würde, vielen nicht gepasst. Es gab Bestrebungen, den Spruch abzuändern in „Der deutschen Bevölkerung“.

„Dem deutschen Volke“

Angela Merkel sagte einmal als Bundeskanzlerin, dass für sie alle jene Deutsche seien, die schon länger hier leben. Das kann man so definieren. Das deutsche Grundgesetz spricht von deutscher Volkszugehörigkeit, ohne den Begriff näher zu definieren, der Kontext zeigt aber eine Orientierung an der ethnischen Herkunft: Wer Vorfahren deutscher Nationalität hatte, durfte in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit aus den ehemaligen Siedlungsgebieten Deutscher in Osteuropa nach Deutschland einreisen. Seine ethnische Abstammung gab ihm ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Tatsächlich gehen die Begriffe der Staatsangehörigkeit und der ethnischen Zugehörigkeit zu einem Volk immer wieder durcheinander. Es gibt hier keine klaren und wirklich eindeutigen Abgrenzungen. So gehören zur französischen Nation natürlich auch die alemannischen beziehungsweise deutschen Elsässer. Es gehören dazu im Norden die Flamen und im Süden ehemalige Italiener. An den Grenzen zu Spanien leben Basken beziehungsweise Katalanen, auch sie gehören zum französischen Volk, obwohl sie mit den Basken und Katalanen jenseits der Grenze mehr gemein haben als mit den übrigen französischen Volksgenossen. So ist es im Prinzip in allen europäischen Nationen. Ethnisch, sprachlich und kulturell stehen zum Beispiel die Bayern den Südtirolern deutlich näher als etwa den Ostfriesen.

Meine Mutter wurde im April 1920 in Polen im sogenannten Korridor geboren. Das war das Gebiet, welches mit dem Versailler Vertrag im Januar 1920 an Polen abgetreten wurde. Sie war Volksdeutsche. In ihrem polnischen Pass stand „Staatsangehörigkeit polnisch, Nationalität deutsch“. Zum britischen Königreich gehören Engländer, Waliser, Schotten und Iren. Großbritannien hat wegen der verschiedenen Nationalitäten bei der Weltmeisterschaft drei Fußballmannschaften. Gleichwohl sind natürlich diese Völker eine Nation. Umgekehrt konnten die Iren, obwohl sie jahrhundertelang unter englischer Herrschaft standen und allesamt Englisch sprechen, nach dem Ersten Weltkrieg die britische Herrschaft abschütteln und einen eigenen Staat gründen. Die Engländer waren weise genug, sie gehen zu lassen.

Impression aus der Freien Stadt Danzig in den 1930er Jahren. Danzig gehörte zum sogenannten polnischen Korridor.

Die Ukrainer haben, obwohl sie Slawen sind und ihre Sprache der russischen Sprache durchaus ähnlich ist, über Jahrhunderte hinweg auf ihrer ethnischen und kulturellen Eigenart bestanden und sich im Jahr 1990 in einer Volksabstimmung für das Ausscheiden aus der Sowjetunion entschieden. Putins Russland möchte das nicht akzeptieren und führt seit 2014 einen Krieg gegen die unabhängige Ukraine, der seit dem Februar 2022 zu einem Existenzkampf des ukrainischen Volkes geworden ist.

Was sagt uns das? Völker sind nicht wirklich exakt zu definieren und voneinander abzugrenzen, ethnische Herkunft, kulturelle Prägungen, Sprache und die schiere historische Gewohnheit laufen zusammen. Was man als deutsches Volk ansieht, ist vor diesem Hintergrund ebenfalls eine Definitionsfrage, über die man sich nicht unnötig streiten sollte. Historisch entstand das deutsche Volk zwischen 800 und 1200 n. Chr. aus dem östlichen Teil des Frankenreiches in den Siedlungsgebieten von keltischen, germanischen und slawischen Stimmen. Dabei ist die historische Trägheit von Traditionen groß:  Einen fühlbaren Unterschied macht es in Deutschland bis heute, ob das jeweilige Gebiet früher einmal zum römischen Herrschaftsgebiet gehörte oder nicht.

Vor dieser verwirrenden Vielfalt des Volksbegriffs ist es schwer zu verstehen, dass es verfassungswidrig sein soll, wenn eine politische oder gesellschaftliche Gruppierung einen ethnisch definierten Volksbegriff vorzieht. Zumindest muss ganz klar unterschieden werden zwischen der Staatsangehörigkeit einerseits und dem ethnischen Hintergrund andererseits. Es ist eine elementare Selbstverständlichkeit, dass neben der generellen Wahrung von Menschen- und Bürgerrechten Staatsangehörige, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder von der Herkunft ihrer Eltern, vor dem Gesetz in jeder Beziehung gleichbehandelt werden müssen.

Wenn eine politische Partei dies anders sähe, hätte sie in der Tat Probleme mit unserem Rechtsstaat. Die Unterscheidung von Menschen nach ihrer Herkunft ist aber nichts Verwerfliches, sondern dient vielmehr auch der menschlichen und gesellschaftlichen Orientierung. Auch wenn man Begrifflichkeiten wählt, die solche Unterschiede jenseits der Staatsangehörigkeit deutlich machen, ist dies in keiner Weise als solches problematisch oder gar verfassungsfeindlich.

Dem Vernehmen nach soll in dem geheimen 1.100-Seiten-Gutachten des Verfassungsschutzes als Beispiel für die völkische Gesinnung der AfD auch die umgangssprachliche Verwendung der Begrifflichkeit „Passdeutscher“ als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit genommen worden sein. Das ist ziemlich unhistorisch. Als ich in den Sechzigerjahren bei der Bundeswehr war, sprachen die Arbeiter aus dem Ruhrgebiet auf meiner Stube von den italienischen Gastarbeitern als den „Itakern“ oder den „Spaghettis“. Das war nicht sehr freundlich, es war aber nicht verfassungsfeindlich. Genauso ist es nicht sehr freundlich, aber wiederum auch nicht verfassungsfeindlich, wenn türkische oder arabische Mitbürger die Deutschen umgangssprachlich „Kartoffeln“ nennen. Umgangssprachliche Benennungen von fremden Volksgruppen oder von anderen Völkern sind oft wenig vornehm. Die Briten redeten jahrzehntelang von den Deutschen als den „Krauts“. Franzosen verwendeten gerne den Begriff „Boche“, wenn sie sich abschätzig über Deutsche äußerten. Bei den Holländern hießen die Deutschen auch schon vor dem Ersten Weltkrieg gerne „Moffjes“ und so weiter.

Italienische Gastarbeiter im Raum Frankfurt im November 1959.

Es gehört zu den Grundtatsachen des Lebens, dass sich Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und unterschiedlicher Kultur im Zusammenleben aneinander reiben und teilweise auch voneinander abgrenzen. Das ist weder verwerflich noch verfassungswidrig. Ein Staat, in dem unterschiedliche Bevölkerungsgruppen miteinander auskommen müssen, trifft Vorkehrungen für das friedliche Zusammenleben und lässt im Übrigen jeden nach seiner Fasson selig werden.

Es ist leider eine unbestreitbare Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten die Integration großer Zahlen von kulturell und ethnisch fremden Einwanderern in vielen Ländern Europas zu Spannungen geführt hat, und dass deren Integration in vieler Hinsicht bis heute nicht gut funktioniert. Das muss politisch diskutiert werden, und wenn man dabei auch zum Ziel hat, Einwanderung zu begrenzen und eine gewisse kulturelle Homogenität in einem Staatsvolk sicherzustellen, so kann man das im Einzelfall unterschiedlich bewerten. Es ist aber nichts Verwerfliches, das politisch anzustreben. Vielmehr müssen hier Prioritätensetzungen im politischen und gesellschaftlichen Diskurs auch politisch ausgefochten werden.

Wenn man dieser Debatte ausweicht, indem man die Existenz von Unterschieden und von Spannungen tabuisiert und ihre Benennung moralisch sanktioniert, dann muss man sich nicht wundern, dass sich dies auch in der Zustimmung zu politischen Parteien und in dem Entstehen neuer Parteien niederschlägt. Durch Ausgrenzung solcher neuen Parteien wird man die Probleme ebenso wenig lösen können, wie man die Probleme mit Einwanderung durch Ausgrenzung von Menschen lösen kann, die bereits eingewandert sind.

Es ist sehr bedauerlich, dass SPD, CDU/ CSU, Grüne und Linke diese Lektion offenbar nicht verstehen wollen. Mit dem Versuch, die AfD deshalb in eine rechtsextreme Ecke zu schieben, weil Teile ihrer Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einem ethnisch konnotierten Volksbegriff anhängen, grenzt man tatsächlich ein Viertel bis ein Drittel des deutschen Volkes aus dem politischen und gesellschaftlichen Diskurs aus. Das kann nicht wirklich weiterführen.

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