
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist gegen ein AfD-Verbotsverfahren – doch seine Kollegen in den Ländern sehen das zumindest zum Teil ganz anders. Das wurde spätestens im Vorfeld der am Mittwoch gestarteten Innenministerkonferenz deutlich: Bei Vorgesprächen kam es zum Streit über das Thema, berichtet Table.Media, bei der Konferenz selbst steht es nicht auf der Tagesordnung.
Während zahlreiche CDU-Minister ein Verbotsverfahren ablehnen, hat Dobrindt in der Vergangenheit gar die Vermutung geäußert, das im Mai vom Bundesamt für Verfassungsschutz verkündete AfD-Gutachten genüge nicht für ein juristisches Vorgehen gegen die Partei. SPD-geführte Länder fordern aber genau das – weshalb es im Vorfeld der Innenministerkonferenz zu einem Disput gekommen sei.
Zwar sind sich die meisten Länder einig, dass mit einem Verbotsverfahren „aus Respekt vor dem Gericht“ gewartet werden soll, wie Table.Media die saarländische Landesregierung zitiert. Denn der Verfassungsschutz hat zunächst eine Stillhaltezusage unterzeichnet, das Verwaltungsgericht Köln muss noch über eine Klage der AfD gegen die Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ entscheiden.
Stattdessen sollen aber offenbar Überbrückungsmaßnahmen die Zeit bis dahin füllen. „Wir werden uns konkret mit Auswirkungen der Einstufungen für den öffentlichen Dienst und das Waffenrecht befassen“, sagte sogar der hessische CDU-Innenminister, Roman Poseck, in einer Pressemitteilung. „Ich erwarte von der Konferenz ein klares Zeichen für ein entschlossenes Handeln gegen Feinde der Demokratie.“
Hessen möchte deshalb einen Beschlussvorschlag vorstellen, in dem der enge „Austausch zwischen Bund und Ländern“ bezüglich der Hochstufung der AfD als Verdachtsfall oder sogar als gesichert rechtsextremistische Bewegung gefordert wird – „insbesondere, wenn es um den Umgang im öffentlichen Dienst oder waffenrechtliche Erlaubnisse geht.“
Bereits nach der Bekanntgabe der AfD-Hochstufung im Mai hatte Poseck an der Seite weiterer Länder dahingehende Eingriffe gegen AfD-Mitglieder gefordert (mehr dazu hier). Obwohl Dobrindt das kritisch sieht und auf Einzelfallentscheidungen pocht, möchten einige Länder ein solches Vorgehen durchsetzen. „Ich erwarte vom Bundesinnenminister, dass er das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergebnisoffen analysiert“, erklärte die niedersächsische SPD-Innenministerin Daniela Behrens Table.Media zufolge.
Auch die Grünen, die immerhin noch in sieben Bundesländern mitregieren, fordern ein dahingehendes Engagement. Führende Spitzenpolitiker der Partei haben die Länder vor der Innenministerkonferenz dazu aufgefordert, „nicht weiter tatenlos zuzusehen, sondern entschlossen die Grundlagen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren der AfD zu schaffen“, heißt es in einer entsprechenden Erklärung.
Unterzeichnet wurde diese von dem stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sowie der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Partei, Irene Mihalic. Beide hatten zuvor bereits gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe erklärt, „so können alle Verantwortlichen ein gemeinsames Vorgehen hin zu einem zügigen Verbotsverfahren erarbeiten“.
„Wir dürfen nicht zusehen, wie eine rechtsextreme Partei vor unser aller Augen die Demokratie zu zersetzen versucht, gesellschaftliche Spaltung vorantreibt und sich dabei von staatlichen Mitteln finanzieren lässt.“ Zwar seien an ein Parteiverbotsverfahren zurecht hohe Hürden gekoppelt, es müsse aber dennoch geprüft werden, forderten von Notz und Mihalic im Vorfeld der Innenministerkonferenz.