
Laut Insider-Infos aus Brüssel hatte die EU-Kommission ursprünglich vor, Anfang der Woche Unterlassungsverfügungen gegen die beiden Tech-Giganten zu verhängen – auch Geldstrafen standen im Raum. Mindestens eines der betroffenen Unternehmen sei laut Insidern bereits über den ursprünglichen Zeitplan informiert gewesen. Kurz vor einem wichtigen Treffen zwischen EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič und US-Vertretern in Washington wurde die Ankündigung dann jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben, berichtet jetzt das Wall Street Journal.
Der Schritt dürfte auch mit einer entspannteren Tonlage zwischen Brüssel und Washington zusammenhängen. Trump hatte kürzlich eine 90-tägige Aussetzung bestimmter Strafzölle angekündigt – ein Signal der Entspannung, das offenbar nicht durch neue Konflikte um Tech-Regulierungen gestört werden sollte. Auch Italiens Premierministerin Giorgia Meloni traf sich bekanntlich in der vergangenen Woche mit Trump, der sich zuversichtlich über einen möglichen Handelsdeal mit der EU äußerte.
Trotz der Verzögerung seien die Entscheidungen weiterhin in Vorbereitung, betonte ein Kommissionssprecher. Die technischen Arbeiten seien abgeschlossen, die finale Umsetzung stehe „kurz bevor“. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt. Öffentlich äußerte sich die Kommission nicht zu ihren internen Planungen.
Sowohl Meta als auch Apple stehen unter Verdacht, gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verstoßen zu haben. Dieses soll kleineren Marktteilnehmern besseren Zugang und faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber großen Plattformbetreibern sichern.
Die Verfahren wurden im März 2024 eröffnet, erste vorläufige Feststellungen legte die Kommission im Sommer 2024 vor. Im Fall von Meta geht es um die Frage, ob Nutzer Facebook und Instagram kostenlos nutzen dürfen, ohne personalisierte Werbung akzeptieren zu müssen – eine zentrale Einnahmequelle des Konzerns. Meta hatte daraufhin eine Option eingeführt, bei der Nutzer weniger personalisierte Anzeigen sehen können – allerdings nur als Kompromiss, ohne vollständigen Verzicht auf Datenverarbeitung.
Im Fall von Apple dreht sich der Streit um die App-Store-Regeln. Die EU wirft dem iPhone-Hersteller vor, App-Entwickler zu stark einzuschränken, wenn diese Nutzer auf alternative Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des App Stores hinweisen wollen. Apple erhebe zudem unangemessene Gebühren auf externe Transaktionen.
Ein Sprecher von Meta kritisierte das Vorgehen der EU erneut als gezielte Benachteiligung amerikanischer Unternehmen:
„Es geht nicht nur um Geldstrafen. Es geht darum, dass erfolgreiche US-Firmen gezielt geschwächt werden, während europäische oder chinesische Wettbewerber verschont bleiben.“
Die EU-Kommission betont hingegen, sie setze ihre Gesetze unabhängig von der Herkunft der Unternehmen um.
Die Fälle könnten Geldstrafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass tatsächliche Strafhöhen darunter liegen. Größere Auswirkungen dürften die Unterlassungsverfügungen haben, da sie direkt auf die Geschäftsmodelle der Konzerne abzielen.
Ein Ausschuss mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten hatte kürzlich zugestimmt, Apple und Meta zu Maßnahmen zu verpflichten. Eine weitere Sitzung zur Festlegung möglicher Geldbußen war ursprünglich für Montag angesetzt, wurde jedoch kurzfristig abgesagt.
Die Frage, ob die EU wirtschaftspolitische Interessen bei der Anwendung ihrer Digitalgesetze zurückstellt, bleibt umstritten. EU-Abgeordnete sehen in der Verschiebung einen möglichen Beleg dafür, dass politische Erwägungen zunehmend Einfluss auf regulatorische Verfahren nehmen – speziell in Zeiten sensibler transatlantischer Verhandlungen.