„Umfangreiche Klagerechte gegen fehlenden Klimaschutz“: Dieses brisante CDU-Gutachten zum Klima im Grundgesetz wird zum Problem für Friedrich Merz

vor 3 Monaten

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Es ist ein brisantes Gutachten, das eines der zentralen Wahlversprechen der CDU erschüttert. „Heizungsgesetz abschaffen“ versprach die Partei in ihrem Sofortprogramm im Wahlkampf. Nun bescheinigt einer der rechtlich versiertesten Abgeordneten der Partei: Geht gar nicht, weil es verfassungswidrig wäre. Bei dem Abgeordneten handelt es sich ausgerechnet um den Berliner Politiker und Unternehmer Thomas Heilmann, der das Heizungsgesetz vor dem Verfassungsgericht zunächst stoppte, weil die Abgeordneten nicht ausreichend Zeit hatten, darüber zu beraten.

Schon die Überschrift ist Sprengstoff für die Wirtschaftspolitik der CDU: „Die engen verfassungsrechtlichen Vorgaben zukünftiger Klimaschutz-Politik“

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Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Wahlversprechen der CDU, Habecks Heizhammer sofort wieder abzuschaffen, klar gegen das Grundgesetz verstößt. Heilmann schreibt: „Ein zentrales verfassungsrechtliches Prinzip ist auch hier das faktische normative Verschlechterungsverbot: Der Gesetzgeber darf Klimaschutzmaßnahmen nicht einfach zurücknehmen oder abschwächen, wenn dadurch die Schutzpflichten aus Art. 20a GG und den Grundrechten verletzt werden. Das BVerfG hat klargestellt, dass einmal eingeführte Emissionsreduktionen nur dann gelockert werden dürfen, wenn dafür überzeugende wissenschaftliche oder rechtliche Gründe vorliegen.“

Bedeutet laut Heilmann übersetzt: „Wir können die zentrale Wirkung des Heizungsgesetzes nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“

Das Heilmann-Gutachten, das von den Staatsrechtslehrern Prof. Dr. Christian Calliess und Prof. Dr. Gregor Kirchhof verfasst wurde, beinhaltet zahlreiche brisante Aussagen, die es einer CDU-geführten Regierung nahezu unmöglich machen, Klimaschutz-Gesetze zu lockern, ohne komplett aus dem Pariser Klimaschutzabkommen auszusteigen, was weder in der CDU noch in der SPD politisch durchsetzbar sein dürfte. In der Analyse heißt es:

-    „Solange sich die Erderwärmung und insoweit auch die maßgeblichen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Möglichkeiten nicht ändern, ist der Staat verpflichtet, einen effektiven rechtlichen Klimaschutz zu errichten und durchzusetzen. Diese Pflicht wurzelt in verschiedenen europäischen und internationalen Rechtsquellen, die Deutschland zuweilen nicht oder nur kaum ändern kann.“-    „Das nationale Recht muss mit Blick auf das Pariser Klimaschutzabkommen einen bis zur Mitte des Jahrhunderts reichenden Pfad zur Treibhausgasneutralität definieren.“-    „Der Begriff der Erhaltung wird als grundsätzliches Verschlechterungsverbot, das im Sinne eines ökologischen Bestandsschutzes wirkt, interpretiert.“

CDU-Politiker Heilmann mit dem Gutachten

Besonders brisant: Die Grundgesetzänderung vom Dienstag, bei der die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ ins Grundgesetz aufgenommen wurde, könnte noch einmal verschärfend wirken, da das Wort „Klima“ nun zum ersten Mal im Grundgesetz steht und die „Klimaneutralität“ mit einem klaren Jahresziel bestimmt wurde – durch Zweidrittelmehrheit des Gesetzgebers. Im Heilmann-Gutachten heißt es ausdrücklich:

-    „Das Grundgesetz ist daher auch im Sinne der Klimaziele, wie sie im Europa- und Völkerrecht geregelt sind, zu deuten.“Bei einer solchen „Deutung“ könnten Verfassungsrichter den neuen Wortlaut des Grundgesetzes verschärfend heranziehen.

Weiter heißt es im Heilmann-Gutachten:

-    „Das Grundgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, die Klimaziele des Pariser Abkommens und des europäischen Rechts in das nationale Recht umzusetzen und zu erreichen.“Und:-    „Das Schutzkonzept darf aber nicht geschwächt, Maßnahmen auch des Verfahrens und der Verbindlichkeit innerhalb der Regierung dürfen nicht ersatzlos gestrichen werden, wenn dann das Ziel der Treibhausgasneutralität nicht in der vorgegebenen Zeit verlässlich erreicht wird.“

Vor der Grundgesetz-Änderung hatte CDU-Chef Friedrich Merz stets behauptet, neue Klimaklagen seien durch die Grundgesetzänderung nicht zu befürchten. Doch liest man die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ in Kombination mit dem Heilmann-Gutachten, also mit der Rechtsauffassung der CDU, stellt sich das deutlich anders dar. Heilmann kommt zu dem Ergebnis: Es gebe „umfangreichen Klagerechte gegen fehlenden Klimaschutz“…

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