Umfrage: Mehrheit angeblich für Verbotsverfahren gegen die AfD

vor etwa 1 Monat

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Eine Mehrheit der Deutschen spricht sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aus. Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts Insa, die im Auftrag der Nichtregierungsorganisation Avaaz durchgeführt und dem Tagesspiegel vorliegt, befürworten 53 Prozent der Befragten einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht. 38 Prozent der insgesamt 1.000 befragten Personen lehnen ein solches Verfahren ab.

Demzufolge spricht sich sogar ein relevanter Teil der AfD-Wählerschaft für die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens aus. 14 Prozent der Wähler der Partei fordern demnach, dass das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der Partei entscheidet. Von den anderen im Bundestag vertretenen Parteien plädiert jeweils eine klare Mehrheit für ein entsprechendes Verbotsverfahren. Die Zustimmung zu einem AfD-Verbotsverfahren ist unter den Anhängern der Grünen mit 85 Prozent und der SPD mit 79 Prozent besonders hoch. Auch bei den Wählern der CDU befürworten 65 Prozent ein solches Verfahren, während bei den Linke-Wählern 71 Prozent dafür sind.

Ein Verbot der AfD, die vom Verfassungsschutz in einem Gutachten als rechtsextremistisch eingestuft wurde, könnten Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Bereits in der vergangenen Legislatur forderte eine Gruppe rund um den ehemaligen Ostbeauftragten Marco Wanderwitz (CDU) ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Mittlerweile sprechen sich Die Linke, die Grünen sowie die SPD ganz überwiegend für ein Verbotsverfahren aus. Lediglich die CDU drückt zumindest bislang noch auf die Bremse.

Nachdem Nancy Faeser kurz vor Ende ihrer Amtszeit die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ bekannt gegeben hat, ist die Debatte um ein Verbot der AfD neu entfacht. Inzwischen hat der Verfassungsschutz die Hochstufung der AfD jedoch wieder zurückgenommen. Grund dafür ist ein laufendes Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, das die AfD gegen die neue Einstufung angestrengt hat. Im Zuge dieses Rechtsstreits hat das BfV eine Stillhaltezusage abgegeben: Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird die AfD nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet, sondern vorerst wieder als Verdachtsfall geführt.

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