
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán setzt gegenwärtig großangelegte Ma0nahmen zu Schutz des Bargelds durch. In einer Rede zur Lage der Nation erklärte er im Februar das Recht auf Bargeld verfassungsrechtlich garantieren zu wollen. Am 11. März wurde die entsprechende Verfassungsänderung auf den Weg gebracht. Am Montag verkündete Orban nun zwei Verordnungen, welche die verfassungsrechtliche Änderung flankieren und mit Leben füllen soll.
Demnach müssen Banken mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn bestehende Geldautomaten entfernt werden. In solchen Fällen sollen fortan regelmäßig Strafzahlungen in Höhe von 500.000 Euro folgen. Daneben erließ die Regierung um Viktor Orban eine zweite Verordnung, welche die Gemeinden in die Pflicht. Diese müssen nun dafür Sorge tragen, dass flächendeckend Geldautomaten zur Verfügung stehen, um die Bargeldversorgung sicherzustellen.
„Bargeld ist eine Frage der Freiheit. Deshalb ist seine Verwendung keine [reine] Gewohnheit, sondern ein Recht“, so Orban hierzu. Weiter erklärte er: „Ich habe gehört, dass digitales Geld die Zukunft ist. Vielleicht, aber nur Bargeld kann eine wirklich greifbare Garantie dafür sein, dass wir keine Sklaven der Banken sein wollen. Abschließend erklärte er: „Die Bankkarte gehört der Bank, Bargeld gehört Ihnen.“
Der Vorschlag der verfassungsrechtlichen Verankerung des Bargelds wurde ursprünglich von der rechtsgerichteten Partei Mi Hazánk (Unsere Heimat) erhoben und nun von Ministerpräsident Viktor Orbán unterstützt. Der verfassungsrechtliche Schutz des Bargelds ist kein ungarisches Allleinstellungsmerkmal. Auch in der Slowakei hat der Schutz des Bargelds seit 2023 Verfassungsrang. In Frankreich, Norwegen und Dänemark genießt das Bargeld einfachgesetzlichen Schutz.
Die Europäische Union plant dennoch zunehmend restriktiver gegen das Bargeld vorzugehen. Ab 2027 wird eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Transaktionen eingeführt. Als Gründe gibt man die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an. In Deutschland gilt schon heute bei Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro eine Ausweispflicht.