
Im Schmölauer Forst in Sachsen-Anhalt sollen 30 Windräder gebaut werden. Dagegen hat sich eine Bürgerinitiative formiert, die ein Bürgerbegehren anstrebte. Der zuständige Gemeinderat des 1.300-Einwohner-Dorfes Dähre hatte sein Einverständnis zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gegeben. Doch das Landesverwaltungsamt hat den Altmarkkreis Salzwedel damit beauftragt, die Zusage zurückzuziehen, wie der MDR am 29. August berichtete.
Das Landesverwaltungsamt teilte gegenüber dem MDR mit, dass Bürgerentscheide über Bauleitplanungen rechtlich nicht zulässig sind. In Bauleitplanungen wird entschieden, wie eine Gemeinde ihre Grundstücke bebaut. Die Bürgerinitiative wertet die Entscheidung der Verwaltung als Einschränkung und Abkehr von der kommunalen Selbstverwaltung. Es sei elitär und antidemokratisch, weil Politik auf einen Verwaltungsakt reduziert werde. Das Amt entziehe sich so der Rechenschaftspflicht.
Es wird befürchtet, dass diese Anordnung einen Präzedenzfall schaffen könnte, der über den Altmarkkreis hinaus Wirkung hat. Wenn die Genehmigung für ein Bürgerbegehren hier auf Anordnung einer höheren Verwaltungsebene zurückgezogen wird, dann könnte das auch Bürgerbegehren zu anderen Themen anderswo in Sachsen-Anhalt betreffen. Gegenüber der sachsen-anhaltinischen Tageszeitung Volksstimme sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes auf die Frage, ob alle Bürgerbegehren in Gefahr seien: „Nein, das ist nicht der Fall. Bürgerbegehren bleiben ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie.“
Allerdings zeigt der Fall in Dähre, dass es Themen gibt, bei denen Bürgerbegehren ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem Themen, bei denen es um förmliche Planungsverfahren geht. Die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes rät Bürgerinitiativen daher, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen, damit Anliegen nicht wegen Formfehlern scheitern.
Für den Windpark liegt noch kein konkreter Bebauungsplan vor. Allerdings gibt es einen Antrag eines Investors; dieser sei ausschlaggebend. Die Sprecherin der Behörde ergänzt: „Vielmehr ist der Gemeinderat das demokratisch gewählte und damit legitimierte Gremium, über den Sachverhalt einer Bauleitplanung/Aufstellungsbeschluss für den Windpark zu entscheiden.“
Während der Altmarkkreis laut Volksstimme der Anweisung des Landesverwaltungsamtes folgen will und die Erlaubnis zum Bürgerbegehren zurückziehen will, hält die Gemeinde Dähre daran fest, das Begehren durchführen zu wollen. Die Gemeinde kann Rechtsmittel gegen die Anordnung des Amts einlegen.
Die Abstimmung über das Bürgerbegehren sollte eigentlich am 28. September stattfinden. Aktuell sieht es so aus, als ob das nicht geschehen wird. Das Begehren, keine Windräder im Schmölauer Forst zu bauen, wäre dann angenommen, wenn eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für das Begehren ist und die Mehrheit mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Einwohner beträgt.