Union und SPD sind zum Betrug am Wähler bereit

vor 3 Monaten

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Wahlen sind Hochfeste der Demokratie. In der Demokratie hat das Volk das letzte Wort. Momentan aber erleben wir in Deutschland: Demokratie kann sich gegen sich selbst wenden, wenn Parteien das Regiment übernehmen.

Nun ruht alle Hoffnung auf dem Bundesverfassungsgericht, wieder mal. Dort kann verhindert werden, dass alte Mehrheiten im Bundestag für neue Gesetze herhalten müssen. Ich hoffe, Karlsruhe stoppt den Irrsinn, zu dem CDU, CSU, SPD entschlossen sind. Sonst droht der Demokratie eine Krise.

Die ganze Folge „Kissler Kompakt“ sehen Sie hier:

In den Bundestag schickt das Volk seine Vertreter. Ihr Mandat hat ein Ablaufdatum. In jeder Wahl kann sich das Volk anders entscheiden – es kann bewährte Abgeordnete bestätigen oder Newcomer ins Reichstagsgebäude schicken.

Wenngleich das Listenwahlrecht dem direkten Einfluss des Wählers Grenzen setzt: Der Kern der repräsentativen Demokratie ist einfach. Das Volk teilt Macht zu und kann sie wieder entziehen. An jedem Wahltag kommt es zum Schwur. An jedem Wahltag spricht das Volk, und ein ganz neues parlamentarisches Kapitel beginnt. Anfang und Ende, Willkommen und Abschied: So funktioniert die Demokratie in Deutschland.

Stimmzettel für die Bundestagswahlen

Doch diesmal soll es anders sein. CDU, CSU, SPD wollen das Wahlergebnis nicht beachten. Ein neuer Bundestag wurde am 23. Februar gewählt. Die neuen Abgeordneten haben ihre Büros bezogen, die Fraktionen sich konstituiert. CDU, CSU, SPD wollen aber die alte Besetzung des Bundestags nutzen, um sich in zwei Sondersitzungen rasch drei Eingriffe ins Grundgesetz bestätigen zu lassen.

Warum? Im neuen, bereits gewählten Bundestag gibt es eine Sperrminorität von AfD und Linkspartei. Dadurch wird die für Verfassungsänderungen nötige Zweidrittelmehrheit schwieriger zu erreichen. Im alten Bundestag wäre es etwas leichter.

Gegen die Dehnung von Recht und Gesetz protestieren mehrere Abgeordnete sowie die Fraktionen von Linkspartei und AfD in Karlsruhe. Sie haben allen Grund. Sie haben hoffentlich Erfolg. Die AfD schreibt in ihrer Organklage: Es bestehe eine „verfassungsmäßige Pflicht, den neuen Bundestag zu laden und nicht – aus politischem Kalkül – den alten Bundestag“.

AFD-Politikerin Beatrix von Storch spricht auf einer Kundgebung anlässlich des internationalen Frauentags. Die AFD ist eine von zwei Parteien, die gegen die möglicherweise verfassungswidrigen Beschlüsse beim Verfassungsgericht klagt.

Das gelte „nicht nur, aber erst recht im vorliegenden Fall der geplanten weitreichenden (verfassungsändernden) Beschlüsse, die durch einen aufgelösten Bundestag ausgesprochen werden sollen“. Zu solchen „verfassungswidrigen Vorgängen“ dürfte die Bundestagspräsidentin, die Sozialdemokratin Bärbel Bas, nicht die Hand reichen. Bas soll die geplanten Sondersitzungen am 13. und 18. März nicht einberufen.

Die AfD und die anderen Kläger haben recht. CDU, CSU, SPD schaden mit ihrer Hauruckaktion der Demokratie. Sie drehen dem Volk eine lange Nase. Die Begründungsversuche des SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil überzeugen nicht:

Nein, Herr Klingbeil. Es liegt keine Eile vor. Wenn die Schuldenbremse im Grundgesetz faktisch abgeschafft und viele neue Milliarden Euro Schulden neu aufgenommen werden sollen, muss der frisch legitimierte Bundestag das tun – und nicht die, wie Friedrich Merz sagen würde, Zufallsmehrheit der alten Besetzung.

Nein, es kommt nicht auf die selbsternannte demokratische Mitte an. Entscheidend ist der aktuelle Volkswille, wie er sich im neuen Bundestag widerspiegelt. Das Schlupfloch, das das Grundgesetz lassen mag, sollten CDU, CSU, SPD nicht nutzen. Sonst stehen sie da als Trickser aus Eigennutz. Als doppelzüngige Moralisten. Als Heuchler der Demokratie und Monteure der Macht. Schon am Beginn ihrer Koalitionsverhandlungen stünde ein Betrug am Wähler.

Schlechter kann eine Regierung nicht starten.

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