
Mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes wollen CDU/CSU und SPD die Abgeordneten des Deutschen Bundestags disziplinieren. So werden höhere Ordnungsgelder, einfachere Saalverweise und Kürzungen der Kostenpauschale bei Abwesenheit vorgeschlagen.
Bis zu 4.000 Euro Ordnungsgeld sollen künftig verhängt werden können. Der jeweils amtierende Präsident, also entweder der Präsident des Deutschen Bundestages oder einer seiner Stellvertreter, kann ein solches Ordnungsgeld für eine „nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ oder auch der Hausordnung verhängen. Beim ersten Mal sollen 2.000 Euro fällig werden, ab dem zweiten Mal dann 4.000 Euro. Das entspricht einer Verdoppelung der bisherigen Sätze.
Drei Ordnungsrufe für einen Abgeordneten in einer Sitzung sollen unmittelbar mit einem Saalverweis sanktioniert werden. Der Präsident soll hier weder Spielraum noch Rechtsunsicherheit haben. Denn alle Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung des Bundestags konkretisiert werden sollen, können vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden.
Bei unentschuldigtem Fehlen wird die Kostenpauschale pro Sitzungstag um 200 Euro reduziert. Bei namentlichen Abstimmungen gilt neu ein Satz von 300 Euro. Beide Werte wurden um jeweils 100 Euro angehoben, um dem enormen Anstieg der Kostenpauschale auf derzeit 5.350 Euro monatlich Rechnung zu tragen.
Nur eine amtsärztlich bescheinigte Krankheit soll noch als Entschuldigung fürs Fehlen akzeptiert werden. Eine anderweitige Beurlaubung ist nicht mehr vorgesehen. Bei namentlichen Abstimmungen würde demnach die Kostenpauschale sogar ganz unabhängig von Gründen für die Nichtteilnahme gekürzt. Darin kann auch eine Disziplinierung von Abgeordneten gesehen werden, die bei Bedenken gegen ein Gesetzesvorhaben einer Abstimmung lieber ganz fernbleiben, als sich entweder gegen ihre Überzeugung oder gegen ihre Fraktionsführung wenden zu müssen.
Einige der Vorhaben gehen noch auf das letzte Jahr zurück. Schon die Ampel-Koalition plante die Erhöhung der Ordnungsgelder im selben Umfang. Besondere Aufmerksamkeit hatte in der letzten Legislaturperiode ein von Katrin Göring-Eckardt gegen Beatrix von Storch verhängtes Ordnungsgeld erregt, weil diese einen Bundestagsabgeordneten mit dessen im Personalausweis eingetragenen, männlichen Vornamen ansprach, obwohl sich Tessa Ganserer als Frau betrachtet. Die Strafhöhe von eintausend Euro schien vielen Koalitionsvertretern aber zu gering.
Auch die AfD selbst hatte im Frühjahr interne disziplinarische Maßnahmen verschärft und Ordnungsgelder von bis zu 5.000 Euro in ihrer Fraktions-Geschäftsordnung festgelegt. Auch Auftrittsverbote, Ämtersperren und Fraktionsausschlüsse sind darin geregelt (Apollo News berichtete). Die Änderungen sollten Ausdruck von Tino Chrupallas Versprechen sein, „einen anderen Ton auf parlamentarischer Ebene“ zu pflegen.
In der laufenden Legislatur wurden bereits 13 Ordnungsrufe erteilt, zwölf davon entfielen auf die AfD-Fraktion. Den allerersten Ordnungsruf erhielt 1949 übrigens der Linksextremist und Abgeordnete der Kommunistischen Partei Deutschlands, Heinz Renner. Er störte kurz nach der Vereidigung von Konrad Adenauer dessen erste Regierungserklärung mit einem Zwischenruf über die „verlogene Hetze“ der regierungstragenden Parteien. Sieben Jahre später war seine Partei verboten.