
Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche über das umfangreiche Finanzpaket von Union und SPD abstimmen, das sowohl Verteidigungsausgaben als auch Infrastrukturprojekte betrifft. Zunächst berichtete die F.A.Z. über die Pläne, nun liegt Pioneer der detaillierte Zeitplan vor. Das zentrale Element des Pakets: eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen.
Union und SPD, die derzeit Koalitionsverhandlungen führen, wollen das Vorhaben noch im alten Bundestag auf den Weg bringen. Der Grund: Um das Sondervermögen sowie die Aufweichung der Schuldenbremse umzusetzen, benötigen sie eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Diese Mehrheit ist im neuen Bundestag mit der Sperrminorität von AfD und Linken nahezu unerreichbar.
Bereits am Montag, den 10. März, wird die Fraktionsinitiative eingebracht. Noch am selben Tag tagt der Haushaltsausschuss, um eine erste Anhörung vorzunehmen. Nur drei Tage später, am Donnerstag, den 13. März, folgt nach der ersten Lesung im Plenum die Abstimmung über das Finanzpaket. Direkt im Anschluss ist eine weitere Anhörung im Haushaltsausschuss angesetzt. Am Freitag, den 14. März, soll dann der Abschluss im Ausschuss erfolgen.
Bereits am Dienstag, den 18. März, stehen die zweite und dritte Lesung im Plenum auf der Tagesordnung. Wenn die Scharz-Rot den engen Zeitplanung einhält, könnte der Bundesrat am Freitag, den 21. März, abschließend über die Verfassungsänderung entscheiden – noch bevor der neu gewählte Bundestag sich am 25. März konstituiert.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärten Union und SPD, dass sie das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen noch im alten Bundestag einbringen wollen. Die Mittel sollen über zehn Jahre verteilt werden, wobei 100 Milliarden Euro für die Bundesländer vorgesehen sind.
Zudem planen Union und SPD, im alten Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes einzubringen. Dieser soll es ermöglichen, Verteidigungsausgaben, die 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, von der Schuldenbremse auszunehmen. Ziel dieser Reform ist es, „dauerhaft zusätzliche Investitionen zur Stärkung des Landes zu ermöglichen“. Der Antrag zur Grundgesetzänderung soll bereits in der kommenden Woche im Bundestag eingebracht werden.