Urteil aufgehoben: Sebastian Kurz vor Gericht freigesprochen

vor 20 Tagen

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„Jetzt ist das alles in sich zusammengefallen“, sagte der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz nach der erfolgreichen Gerichtsverhandlung am Montagmorgen zu den Vorwürfen gegen sich. Das Oberlandesgericht Wien hatte zuvor den 38-jährigen Politiker vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Das Urteil hebt die vorausgegangene Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung durch das Landgericht Wien aus dem Frühjahr 2024 auf. Kurz legte Berufung ein.

Die Verurteilung vom Landgericht Wien hatte Sebastian Kurz, der zwei österreichische Regierungen als Kanzler führte, im Zuge der sogenannten ÖBAG-Affäre bekommen. Das Gericht war damals der Ansicht, Kurz habe seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG im Ibiza-Untersuchungsausschuss abgetan. Dort wurde er nach seiner Rolle in der Affäre befragt und hatte laut Anklage den Eindruck erwecken wollen, er hätte mit dem Vorgang im Wesentlichen nichts zu tun gehabt.

In der Affäre war zunächst der langjährige Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, umstritten zum Chef der Holding gekürt worden. Zuständig für solche Bestellungen war der Aufsichtsrat, der in diesem Fall von ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger nominiert worden war – Kurz gab an, damals keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt zu haben. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte nach der Ibiza-Affäre rund um den Politiker Heinz-Christian Strache zeitgleich jedoch Chatnachrichten ausgewertet, die angeblich die Aussagen von Kurz im Ausschuss widerlegt hatten. Kurz war nach den Korruptionsvorwürfen 2021 als Kanzler zurückgetreten.

Das Gericht entschied am Montag dagegen: „Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage war nicht erfüllt“, erklärte der Richter das Urteil laut dem österreichischen Kurier. Kurz habe laut Gericht allein bejaht, dass er selbst in die Bestellung des Aufsichtsrates eingebunden war, heißt es beim Kurier. Kurz habe damit, so das Urteil, die Ja-Nein-Frage, ob er in die Bestellung eingebunden gewesen sei, richtig beantwortet. Kurz hätte ebenfalls nicht den Eindruck erweckt, dass seine Frage abschließend beantwortet worden sei, so das Gericht begründet weiter. In seinem Plädoyer hatte auch Kurz selbst erneut beteuert, damals keinesfalls eine Falschaussage intendiert zu haben. Das erste Urteil nannte Kurz unverständlich.

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