Urteil: Wiesbaden darf wegen des Klimawandels neue Steuer auf Wasser erheben

vor 5 Tagen

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Die Stadt Wiesbaden ist befugt, eine zusätzliche Steuer auf Wasser zu erheben – so urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 8. April. Die Stadt plant, mit der Einführung des „Wassercents“ ihren Bürgern eine Steuer in Höhe von 90 Cent pro 1.000 Liter Wasser aufzuerlegen. Zusätzlich ist die reguläre Wassergebühr, die im Jahr 2023 bereits 3,22 Cent pro Kubikmeter betrug, zu zahlen.

Das Urteil ist Folge eines Rechtsstreits zwischen der Stadt Wiesbaden und dem hessischen Innenministerium. Bereits im Jahr 2023 hatte die rot-schwarze Regierung die Einführung des „Wassercents“ in Wiesbaden beschlossen. Dieser wurde allerdings im Mai 2024 durch das Innenministerium gestoppt, woraufhin die Stadt mit Erfolg klagte.

Das Innenministerium hatte unter anderem argumentiert, dass der „Wassercent“ finanziell schwache Haushalte belaste. Dies wies das Gericht zurück und erklärte, dass die Steuer tragbar sei. Außerdem sei die Wassersteuer gut für die Umwelt, führt das Gericht an. Schließlich sei es Ziel, Wasser zu sparen, um Trockenheiten zu verhindern.

Allerdings ist, nach Berichten der hessenschau, Ziel der Befürworter der Steuer eher ein Anderes als der Schutz des Klimas: Man hoffe, mit der Steuer, das hessische Haushaltsloch besser ausgleichen zu können. Nach der Herbst-Steuerschätzung im vergangenen Jahr drohe, laut dem Finanzminister Alexander Lorz (CDU), ein Haushaltsdefizit von 900 Millionen Euro im laufenden Jahr. Mit dem „Wassercent“ würde Hessen immerhin insgesamt 16 Millionen Euro mehr Steuern einnehmen.

Die Herbst-Steuerschätzung ergab außerdem, dass sich das ohnehin hohe Haushaltsloch in Hessen, im Zeitraum von 2024 bis 2028 um 2,8 Milliarden Euro vergrößern könnte. Grund dafür sind neben der hohen Abgaben im Zuge des Länderfinanzausgleiches wegen der sich verschlechternden deutschen Wirtschaft, die hohen Personalausgaben des Landes. So erhöhte Hessen in den vergangenen Jahren die Anzahl des Personals des Landes (2017: 160.000, 2023: 177.300) sowie die Besoldung. Dadurch hätten sich, nach Angaben von ntv, die Ausgaben für Entgelte, Bezüge und Pensionen von 16,2 Milliarden Euro auf 26,6 Milliarden Euro erhöht.

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