
Am Freitag verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Grundlage dafür ist ein rund 1.100-seitiges Gutachten – das man jedoch nicht veröffentlichen möchte. Eine öffentliche Begründung lieferte Faeser, trotz Kritik, für diese Geheimhaltung bislang nicht. Nun berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ): Es geht um den Schutz von Quellen des Bundesverfassungsschutzes.
Gegenüber der NOZ bestätigte das Innenministerium nur, dass keine Pflicht zur Weitergabe „interner Herleitungen“ bestünde. Damit können eigentlich nur V-Männer und andere interne Quellen des Verfassungsschutzes in der AfD gemeint sein.
Unklar ist, was das für die Pläne des möglichen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt bedeutet. Er hatte im Anschluss an die Verkündung der Einstufung eine Veröffentlichung des Gutachtens zumindest nicht ausgeschlossen. Sollte tatsächlich mit Quellenschutz argumentiert werden, wird eine Veröffentlichung unwahrscheinlich.
Dobrindt kündigte auch an, das Dokument intern überprüfen zu lassen – das hat Faeser bislang nicht durchführen lassen (Apollo News berichtete). Ein undurchsichtiges Vorgehen, das auf massive Kritik auch vonseiten der Union stieß; insbesondere weil eine von Faesers Ministeriumssprecherinnen erst vor wenigen Wochen das Gegenteil versprochen hatte.
Es stellt sich außerdem die Frage, welche Quellen genau geschützt werden sollen. V-Männer werden durch den Verfassungsschutz deutlich seltener eingesetzt als früher. Der Grund dafür liegt auch am Parteiverbotsverfahren gegen die NPD vor 20 Jahren – das Verbot scheiterte damals in Karlsruhe, weil die Partei massiv von V-Männern unterwandert worden war.
Mittlerweile wird stattdessen vor allem auf Fake-Accounts im Internet (mehr dazu hier) gesetzt. Allein der sächsische Landesverfassungsschutz nutzt eine dreistellige Zahl solcher Accounts (Apollo News berichtete). Auch in Berlin nutzt der dortige Verfassungsschutz mehrere hundert Accounts. Angesichts der extensiven Nutzung solcher Fake-Accounts ist es deshalb durchaus möglich, dass auch beim geheimen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes solche Accounts eine Rolle gespielt haben könnten.