Juristisches Gremium des Europarats kritisiert Annullierung rumänischer Wahl

vor 3 Monaten

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Bildquelle: Tichys Einblick

Die Venedig-Kommission, das beratende Gremium des Europarats für Verfassungsfragen, hat Bedenken hinsichtlich der Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahlen im vergangenen Dezember geäußert.

In dem am 28. Januar veröffentlichten Bericht der Venedig-Kommission wird betont, dass die Annullierung von Wahlen nur das letzte Mittel sein sollte, das durch solide Beweise gestützt wird. „Die Annullierung eines Teils der Wahlen oder der Wahlen als Ganzes kann nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen als ultima ratio und unter der Bedingung zugelassen werden, dass Unregelmäßigkeiten im Wahlprozess das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnten“, so die Kommission.

Der Bericht hebt hervor, dass Entscheidungen zur Ungültigerklärung von Wahlen fundiert, transparent und auf klaren, überprüfbaren Beweisen basieren müssen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in demokratische Prozesse zu wahren.

„Die Befugnis der Verfassungsgerichte, Wahlen von Amts wegen für ungültig zu erklären, sollte – wenn überhaupt – auf außergewöhnliche Umstände beschränkt und klar geregelt sein, um das Vertrauen der Wähler in die Legitimität der Wahlen zu sichern“, heißt es weiter.

Die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts sorgte für erhebliche Kontroversen. Die pro-westliche Kandidatin Elena Lascorni, die in der ersten Wahlrunde den zweiten Platz belegte, erklärte Anfang Januar, der rumänische Staat schulde seinem Volk eine „Erklärung“.

Der Bericht betont zudem, dass eine Wahl nicht auf Grundlage „geheimer Informationen“ annulliert werden dürfe: „Nach Auffassung der Venedig-Kommission müssen solche Entscheidungen die Verstöße und Beweise klar benennen und dürfen sich nicht ausschließlich auf Verschlusssachen stützen, die allenfalls als kontextuelle Informationen herangezogen werden dürfen. Andernfalls wäre die notwendige Transparenz und Überprüfbarkeit nicht gewährleistet.“

Die Annullierung, die zur Disqualifikation des rechten Kandidaten Călin Georgescu führte, basierte ursprünglich auf geheimen Dokumenten, die am 28. November vorgelegt und am 4. Dezember freigegeben wurden.

Die rumänischen Behörden rechtfertigten die Entscheidung mit angeblichen „russischen Beeinflussungsmaßnahmen“. Kritiker hingegen argumentierten, dass die vorgebrachten Unregelmäßigkeiten nicht ausreichten, um eine Annullierung der Wahl zu rechtfertigen.

Gabriel Elefteriu, stellvertretender Direktor des Rates für Geostrategie, erklärte: „Die vorgelegten Dokumente enthalten keine konkreten Beweise für eine russische Einmischung in die rumänischen Präsidentschaftswahlen und auch keine glaubwürdigen Verbindungen zwischen Călin Georgescu und Russland.“

Die Überprüfung durch die Venedig-Kommission wurde am 13. Dezember auf Antrag von Theodoros Rousopoulos, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, eingeleitet. Ziel war es, die rechtlichen Standards und Bedingungen zu klären, unter denen Verfassungsgerichte Wahlen für ungültig erklären können.

Dieser Bericht folgte auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Georgescus Berufung gegen die Annullierung der Präsidentschaftswahlen zurückzuweisen.

In einem Gespräch mit Brussels Signal am 22. Januar kam Elefteriu zu dem Schluss, dass die Annullierung der Wahl ein schwerer Schlag für die Demokratie sei. Sie spiegele einen breiteren Trend im Westen wider, wo grundlegende demokratische Rechte von politischen Regimen untergraben würden, die an der Macht bleiben wollten.

Die Kommission berät die Mitgliedstaaten in Rechtsfragen und unterstützt sie dabei, ihre rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen an die europäischen und internationalen Standards für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit anzupassen.

Dieser übersetzte Beitrag ist zuerst bei Brussels Signal erschienen.

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