
Das Stuttgarter Landgericht hat im Fall des Querdenker-Gründers Michael Ballweg eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Zuvor war der in der Pandemie durch maßnahmenkritische Veranstaltungen bekannt gewordene Unternehmer wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung sowie des versuchten Betrugs in 9.450 Fällen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angeklagt worden.
Am Montag schlug die Vorsitzende Richterin dann eine Einstellung des Betrugsverfahrens vor, die Staatsanwaltschaft lehnt das aber ab. Die Klägerseite sieht eine Verurteilung als wahrscheinlich an und möchte deshalb an den Vorwürfen festhalten. Das sei bei einer nicht öffentlichen Sitzung in der vergangenen Woche beraten worden.
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