Wenn das Verfassungsgericht woke Amtsrichter abwatscht

vor etwa 2 Stunden

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„Das Amtsgericht hat sich (…) nicht hinreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt.“

So ein Satz steht nur äußerst selten in einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts. Er ist so vernichtend, wie er klingt: eine juristische Komplettdemontage. Wen die Karlsruher roten Roben so zurechtweisen, der hat quasi die höchstrichterliche Bestätigung, dass er in unserem Justizapparat wohl am falschen Ort ist.

So eine demütigende Arbeitsbeurteilung hat sich gerade das Amtsgericht Göttingen gefangen. Das ist, wie wir gleich sehen werden, kein Zufall.

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Um das zu verstehen, sollte man wissen, dass in Göttingen in den späten 1970er-Jahren ein gewisser Jürgen Trittin studierte. Für den Kommunistischen Bund wurde er in den “Allgemeinen Studenten-Ausschuss“ (AStA) gewählt.

Schon daran sieht man: Die Universität war damals strukturell linksradikal, und sie ist es bis heute. Göttingen ist ein typischer Studentenort, nicht viel mehr als eine Universität mit eigener Postleitzahl. Jeder vierte Einwohner ist Student, und wenig verwunderlich ist die ganze Stadt so links wie die Uni. Bei der letzten Bundestagswahl holten SPD, Grüne und „Linke“ zusammen jede zweite Wählerstimme.

Es ist die Staatsanwaltschaft Göttingen, die gegen Vanessa Behrendt wegen angeblicher „Volksverhetzung“ ermittelt: weil die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete eine Gruppe Pädophiler als kriminell bezeichnet haben soll.

Es ist die Staatsanwaltschaft Göttingen, die gegen Anabel Schunke seit drei Jahren einen regelrechten Feldzug wegen angeblicher „Volksverhetzung“ führt: weil die Bloggerin sich auf der Plattform X kritisch mit dem Sozialverhalten vieler Sinti und Roma auseinandergesetzt hat.

Wegen ihres rüden Kampfs gegen die Meinungsfreiheit hat es die Staatsanwaltschaft Göttingen inzwischen sogar zu internationaler Bekanntheit gebracht. Der linke (!) US-Sender CBS hatte im Rahmen seines enorm populären Reportage-Formats „60 Minutes“ die staatliche Zensur- und Repressionsstruktur in Deutschland untersucht. Im Mittelpunkt der Sendung: die Staatsanwaltschaft Göttingen.

Selbst US-Vizepräsident J.D. Vance zeigte sich empört: „Das ist Orwell, und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn ablehnen.“

Die Richter in Göttingen sind ähnlich.

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Es begab sich also in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag im Jahre des Herrn 2024, dass eine Diskothek in Göttingen geöffnet hatte und die Gäste tanzen ließ.

Gründonnerstag und Karfreitag sind aber nach dem „Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage“ (NFeiertagsG) in dem Bundesland sogenannte stille Feiertage: Das heißt, dass Tanzveranstaltungen da verboten sind. Die Stadt Göttingen verhängte gegen den Betreiber ein Bußgeld. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, der Fall ging vor das Amtsgericht Göttingen.

Wir wissen nicht, ob das linkslastige Gericht dort sich über die Gelegenheit freute, ein religionsskeptisches Fass aufzumachen. Jedenfalls zweifelte es daran, dass das „Niedersächsische Gesetz über die Feiertage“ überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist – denn da steht ja drin, dass der Staat in Religionsdingen neutral sein muss. Mit der Ansicht, dass ein Tanzverbot an christlichen Feiertagen gegen dieses Neutralitätsgebot verstößt, gingen die Göttinger Richter nach Karlsruhe: Damit dort das Bundesverfassungsgericht das NFeiertagsG für grundgesetzwidrig erkläre.

Wir wissen nicht, ob die Verfassungsrichter sich über die Gelegenheit freuten, ein Fass gegen schlechtes juristisches Handwerk aufzumachen. Jedenfalls taten sie es – und verpassten den Göttinger Amtsrichtern eine amtliche Abreibung.

Karlsruhe nahm die Frage aus Göttingen erst gar nicht zur Entscheidung an. Zitate aus der Urteilsbegründung:

„Die Vorlage des Amtsgerichts ist unzulässig… Die Vorlage genügt jedenfalls nicht den Anforderungen… Es fehlt insbesondere an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der (…) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts… Die Darlegungen lassen die gebotene Auseinandersetzung mit dem Karfreitagsbeschluss des Ersten Senats (…) vermissen… Die Ausführungen verfehlen die vom Bundesverfassungsgericht bisher entwickelten Maßstäbe… Damit setzt sich das vorlegende Gericht nicht auseinander… Das Amtsgericht auch versäumt, (…) eine verfassungskonforme Auslegung (…) zu erörtern… Es hätte nahegelegen zu prüfen, ob… Das Amtsgericht hat seine Annahme nicht hinreichend begründet.“

Rumms. Feinschmecker mit Freude an juristischen Vernichtungen können das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 2/25) hier nachlesen. Die schier endlose Reihe an fachlichen Zurechtweisungen gipfelt in dem Satz:

„Das Amtsgericht hat sich (…) nicht hinreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt.“

Mit anderen Worten: setzen, sechs.

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Richter mit vermeintlich richtiger „Haltung“ sind selten gute Richter. Sie sind auch keineswegs zwangsläufig gute Juristen. Das zeigt sich jetzt in seiner ganzen Pracht.

Wer etwas über den Zustand des deutschen Rechtswesens erfahren will, der sollte nach Göttingen schauen. Um noch einmal das Bundesverfassungsgericht zu zitieren:

„Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“

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