„Als das Lied von Björn Banane gesungen wird ...“: Die absurdesten Beispiele aus dem AfD-Gutachten

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Bildquelle: NiUS

Der Verfassungsschutz hat die AfD kürzlich als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das Gutachten ist bislang nicht veröffentlicht worden und liegt NIUS nun vor, hier lesen. Wir haben die absurdesten Beispiele im Gutachten zusammengesucht, die die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei belegen sollen:

Nach der gerichtlichen Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke für die Nutzung der Parole „Alles für Deutschland“ hatte die AfD im Wahlkampf 2025 mit Blick auf ihre Spitzenkandidatin Alice Weidel eine ironische Umwandlung des Spruchs verwendet: „Alice für Deutschland“.

Der Verfassungsschutz erkennt darin eine „Verharmlosung“ von „nationalsozialistisch geprägtem Sprachgebrauch“. Also listet er im Gutachten über drei Seiten auf, welche Politiker wann und wo die Losung „Alice für Deutschland“ im Bundestagswahlkampf verwendet haben. „Er wurde etwa auf dem Bundesparteitag im Januar 2025 in Riesa in einer Rede Jörg Urbans (MdL SN) zum offiziellen Wahlspruch in Sachsen ernannt und von mehreren Mitgliedern auf Schildern (…) beworben“, heißt es beispielsweise. Nach langen Aufzählungen folgt der für den Verfassungsschutz wohl größte Frevel: „Zudem sollen laut Medienberichterstattung auch Baseball-Caps mit dem Slogan als Textaufdruck auf der Veranstaltung zu sehen gewesen sein.“

Belege für Antisemitismus bei der AfD fanden die Verfassungsschützer fast ausschließlich in Form von „Codes und Chiffren“. Im Bericht heißt es: „Im Wesentlichen äußerten sich antisemitische Haltungen oder Positionen in der AfD – gleichsam mittelbar – über die Verwendung antisemitisch konnotierter Chiffren. Besonders kommt dies in der Bezugnahme auf jüdische oder von den Äußernden jüdisch gelesene Personen wie George Soros oder Bill Gates oder etwa in der Erzählung von einem angeblichen ‚Great Reset‘ oder ‚(globalistischen) Finanzeliten‘ zum Ausdruck.“

Gleichzeitig wirft der Verfassungsschutz der AfD vor, judenfeindliche Vorurteile verschlüsselt zu verbreiten: „Auch wenn im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung keine expliziten, offen rassistischen antisemitischen Äußerungen in der AfD festzustellen waren, so bedienten sich Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der AfD aber – wie in der Neuen Rechten häufiger festzustellen – einer Umwegkommunikation zur Verbreitung judenfeindlicher Ressentiments.“

Multimilliardär Bill Gates

Nach der tödlichen Messerattacke eines Asylbewerbers aus Eritrea, der die 14-jährige Ece auf dem Schulweg in Illerkirchberg tötete, schrieb der AfD-Politiker Martin Reichardt: „Wie oft müssen wir das noch lesen? Es ist ein absolut sinnloses Verbrechen an einem jungen Mädchen, das einfach auf dem Weg zur Schule war. Ece ist nur 14 Jahre alt geworden. Ermordet von einem Mann aus Eritrea. Dem überlebenden Mädchen wurde auch ihr Leben genommen, denn sie wird ihr ganzes Leben mit den Folgen dieses Verbrechens zu kämpfen haben.

Das Geschrei bei Politikern und in den Medien war 2018 groß, als Alice Weidel von Messermännern sprach. Der Täter ist einer dieser Messermänner.“ Dazu teilte er eine Kachel, in der Fachkräfte durchgestrichen und mit „Messerkräfte“ überschrieben ist. Für den Verfassungsschutz ein Beleg für „fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen“:

Auszug Verfassungsschutz-Bericht

Auch folgenden Kommentar, den der AfD-Politiker Maximilian Krah über die Geheimplan-Recherche von Correctiv schrieb, wertet der Verfassungsschutz aufgrund „Krahs Fokus auf Soros und dessen vermeintlichen Einfluss auf Medien und Politik“ als „antisemitisch“.

Krah hatte getwittert: „Der Staat hätte ein privates Treffen nicht ausspionieren dürfen. Ein betriebswirtschaftlich arbeitendes Medium hätte dafür keine 16 Mitarbeiter abgestellt. Aber ein Verein, der aus Steuergeldern – plus Soros – gepäppelt wird, macht es. Legal, illegal, scheißegal!“ Krah spricht dabei lediglich einen Fakt aus, über den sogar der Spiegel berichtet hatte, denn George Soros hat höhere Geldsummen an Correctiv gespendet.

Auch die Nutzung des Begriffs „Messermigration“ wird der AfD zur Last gelegt. So heißt es im Gutachten: „Die AfD beziehungsweise ihre Funktionärinnen und Funktionäre bringen in ihren Aussagen zu dem fortgesetzt und verallgemeinernd Personen mit Migrationsgeschichte mit dem in abfälliger Weise verwendeten Präfix ‚Messer‘ in Verbindung. Seit der Verdachtsfall-Einstufung ist weiterhin eine hohe Frequenz von entsprechenden Beiträgen zu verzeichnen. Das in den nachfolgend dargestellten Aussagen verwendete Kompositum ‚Messermigration‘ stellt in herabwürdigender Weise eine direkte Korrelation zwischen Migrationsprozessen und der Zunahme von Straftaten mit Stichwaffen her. Bei einem systematischen Sprachgebrauch in diesem Sinne ist die Schwelle hin zu einer die Menschenwürde verletzenden Pauschalisierung überschritten, da die Äußerungen in ihrer Zielsetzung kontinuierlich herabsetzen und entwürdigend sind.“

In diesem Zusammenhang wird sogar das Erwähnen des schrecklichen Messer-Mords in Brokstedt zum Problem erklärt. Am 25. Januar 2023 hatte der 34-jährige staatenlose Palästinenser Ibrahim A. in einem Regionalexpress von Kiel nach Hamburg auf Höhe der Kleinstadt Brokstedt auf Mitfahrer eingestochen. Bei der Attacke starben die 17-jährige Schülerin Ann-Marie und ihr 19-jähriger Freund Danny.

Unter „fremden- und ausländerfeindliche Aussagen“ führen die Autoren ein Zitat des Bundestagsabgeordneten Gereon Ballmann an: „Es ist genau die verfehlte Einwanderungs- und Integrationspolitik der Regierenden, die für diese und ähnliche Bluttaten mitverantwortlich zeichnen. [...] Die ausufernde Messergewalt in diesem Land ist importiert und eine direkte Folge der Masseneinwanderung kulturfremder Asylbewerber.“

Auch das folgende Meme, das der AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Janich auf Facebook mit den Worten „NEIN zur Messermigration“ postete, wird erwähnt:

Schon Kontaktschuld reicht als Ausweis der Verfassungsfeindlichkeit. Demnach liefere bereits die geistige Nähe zu Verfassungsfeinden in bestimmten Belangen Hinweise für die eigene Verfassungsfeindlichkeit. „Tatsächliche Anhaltspunkte für eine handlungsorientierte Ablehnung von Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung können schließlich auch in Überschneidungen mit anderen vom Verfassungsschutz zu beobachtenden Organisationen zum Ausdruck kommen“, heißt es im Bericht.

Eines von zahlreichen Beispielen im Gutachten findet man auf Seite 728, wo die Autoren des Papiers lang und breit den „Höcke-Taler“ vorstellen. Dieser gilt als Beleg für die Nähe von Björn Höcke zum rechtsextremen Compact-Magazin. Die Verfassungsschützer schreiben: „Die enge Verbindung zwischen Compact und Björn Höcke wurde durch eine weitere, dessen Person in den Vordergrund rückende Aktion überdeutlich zum Ausdruck gebracht. Auf der Webseite von Compact kann eine „Compact-Silbermedaille: Höcke-Taler“ für den Preis von 74,95 Euro erworben werden.“

Auszug Verfassungsschutz-Bericht

Ebenfalls in den Bericht mit aufgenommen ist die Kritik an der laschen Einbürgerungspraxis. Im Gutachten heißt es: „Der Bundesverband der AfD veröffentlichte am 30. November 2022 einen Facebook-Beitrag, in dem der Regierung ein planvolles Vorgehen zur Ersetzung des eigenen Volkes unterstellt wurde: ‚Einbürgerung: die Regierung wählt sich ein neues Volk!‘.“

Auch, dass die Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel am 1. Mai 2023 einen unter ihrem Namen erstellten Flyer veröffentlichte, der unter anderem die Aussage trägt: „Die Ampel schafft sich neue Wähler!“, findet Eingang in den Bericht.

Die frühere Brandenburger Landtags- und aktuelle Bundestagsabgeordnete Birgit Bessin wird im Bericht zitiert, da sie, so der Vorwurf der Autoren, „das vermeintliche Problem der kulturfremden Migranten“ mit folgendem Tweet thematisiere: „Nein, zu Kinderehen, (Gruppen)Vergewaltigungen, Genitalverstümmelung … Schluss mit der Unterdrückung von Frauen durch unkontrollierte Massenmigration aus mittelalterlich anmutenden Gesellschaften von kulturfremden Menschen!“

Man habe gegen den Chef des thüringischen Landesverbandes, Björn Höcke, „besonders gewichtige Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“, heißt es in der abschließenden Bewertung des Verfassungsschutzes. Um Parteichefin Alice Weidel eine Nähe zu Höcke nachzuweisen, nutzen die Autoren des Gutachtens einen ziemlich skurrilen sprachlichen Vergleich. So habe Weidel den Sprachgebrauch von Höcke übernommen, als sie äußerte: „In Hessen holzt die CDU-Regierung den Märchenwald der Brüder Grimm für Windräder ab. Wir kennen Sie, liebe CDU! Und ich kann euch sagen… Wenn wir am Ruder sind: Wir reißen alle Windkraftwerke nieder. Nieder mit diesen Windmühlen der Schande!“ Die Autoren des Gutachtens schreiben hierzu: „Höcke hatte am 17. Januar 2017 in einer Rede in Dresden das Holocaust-Mahnmal in Berlin als ‚Denkmal der Schande‘ bezeichnet.“

Der „Messer-Ticker“ hat es ebenfalls in den Verfassungsschutz-Bericht geschafft. Dabei handelt es sich um die kartografische Visualisierung von Pressemitteilungen der Polizei, die nun als „verfassungsschutzrechtlich relevant“ eingeordnet werden.

In einer Passage über die Internet-Seite, die Messer-Attacken dokumentiert, heißt es: „Die in diesem Zusammenhang offenbar ironisierende Nutzung des Begriffs ‚Einzelfall‘ – die Grafik zeigt nämlich eine von Pins übersäte Deutschlandkarte – soll die Botschaft vermitteln, das Problem von straffällig gewordenen Migrantinnen und Migranten werde in der Öffentlichkeit willentlich verharmlost, und es handelt sich dabei eigentlich eher um die Regel als um Ausnahmen. Das Portal findet sich auch auf der offiziellen Internetseite der AfD.“

Auszug Verfassungsschutz-Bericht

Der bayerische AfD-Referent Jurij Kofner hat laut den Autoren des Papiers durch folgenden Kommentar ein „Freund-Feind-Schema“ zum Ausdruck gebracht:

„Der erste Vorwurf, die AfD hege angeblich einen ‚rein ethnischen Volksbegriff’, im Sinne, dass ‚nur Weiße, Deutsche mit deutschen Vorfahren deutsche Staatsbürger werden dürfen‘, findet weder in AfD-Grundsatzdokumenten und Parteiprogrammen noch in Aussagen der Parteimitglieder eine Bestätigung. Im Gegensatz dazu bekennt sich die blaue Heimatpartei offiziell und ‚vorbehaltlos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen’, formuliert dabei gleichzeitig aber auch das klare politische Ziel, die kulturelle Identität des deutschen Volkes in Sprache, Tradition, Werteverständnis und Geschichterkennung, also eine gewisse deutsche Leitkultur, zu bewahren. Zugleich fordert die Partei die Bewahrung eines gewissen ethno-kulturellen Kerns des deutschen Staatsvolkes, also den Erhalt einer ethno-kulturellen deutschen Mehrheit im Staatsvolk. Kein Volk in der Menschheitsgeschichte ist aus dem Nichts entstanden, sondern hat sich dynamisch, von Generation zu Generation weiterentwickelt. Die familiären Bindungen von Vorfahren zu Nachkommen sind deshalb nicht unbedeutend für die Weitergabe von kultureller Identität. (...) Somit ist der Volksbegriff der AfD nicht nur vollkommen ‚normal’, er ist auch eine unabdingbare Voraussetzung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik. (...) Weil sozialer Friede in einer echten Demokratie auch eine gewisse ethno-kulturelle Homogenität voraussetzt (...).“

Die Autoren des Verfassungsschutzes kommentieren: „Ethno-kulturelle Identität wird dabei als derart essentiell angesehen, dass der soziale Friede von ihr abhängig gemacht wird.“

Dass Lars Hünich, Landtagsabgeordneter aus Brandenburg, auf X einen Tweet der Kolumnistin Anabel Schunke teilte, in dem diese zwischen „Menschen mit Migrationshintergrund“ und „Biodeutschen“ unterschied, wird als Beleg für „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen“ gewertet. In ihrem Tweet schreibt Schunke:

„Menschen mit Migrationshintergrund fühlen sich fremd in diesem Land? Hat mal jemand die ,Biodeutschen‘ gefragt, wie fremd sie sich in ihrem eigenen Land mittlerweile fühlen? Wie es für Menschen wie mich und viele andere ist, die keine zweite Heimat haben, in die sie zurückkehren können, wenn hier alles den Bach runter geht. Wie es für die Deutschen ist, deren Kinder in der Kita oder Grundschule oft die einzigen sind, die noch Deutsch als Muttersprache sprechen? Wie es für uns ist, durch Innenstädte zu gehen und häufig kaum noch ein Wort Deutsch zu hören?“

Dabei unterscheidet selbst die Anti-Diskriminierungsbeaftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, zwischen „Biodeutschen“ und „Deutschen mit Migrationsvordergrund“, wie ein taz-Podcast zeigt. Wird auch sie vom Verfassungsschutz beobachtet?

Die „Gleichsetzung mit kommunistischen Systemen“ ist ebenfalls ein Vergehen, dass die Verfassungsschützer unter die Lupe nahmen. „Auch Vergleiche mit der DDR, der SED oder anderen totalitären Systemen zielen darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionsfähige Demokratie als Teil der geltenden verfassungsrechtlichen Ordnung zu unterwandern und letztere als letztlich untauglich ansehen zu lassen“, erklären die Verfassungsschützer. Das bloße Anzweifeln von Rechtsstaatlichkeit im Handeln von Politikern und anderen Autoritäten wird damit bereits als demokratiezersetzend gewertet.

Als Beispiel für ein derartiges Delikt wird folgender Facebook-Beitrag des sächsischen Landeschefs Jörg Urban genannt, das sich auf ironische Weise mit der Aufnahme ins Gutachten selbst beschäftigt: „Das Ziel dieser neuen Sprachpolizei ist klar: Den Bürgern wird signalisiert, dass sie unter Beobachtung stehen, dass kritische politische Äußerungen erfasst und gesammelt werden. [...] Die Regierung setzt also, auch wenn kein juristisches Vergehen vorliegt, auf Einschüchterung, auf totalitäre Methoden, wie wir sie z.B. aus der DDR kennen.“

Robert Habeck, ehemaliger Wirtschaftsminister

Auch AfD-Chefin Alice Weidel wird ein derartiges Vergehen zur Last gelegt, weil sie zur „Schwachkopf“-Causa um den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck folgende Worte äußerte: „Das gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Und ich finde, man darf das nicht verbieten. Wenn jemand die Meinung hat, dass ein anderer keine Ahnung hat – wie ein Kinderbuchautor von Wirtschaft und Energie – dann darf er doch ,Schwachkopf‘ sagen. Was ist daran so falsch? Es ist nicht mal falsch, oder?“ Und über das juristische Vorgehen von Habeck sagte die AfD-Chefin: „Das ist ein Element der Einschüchterung. Das kennt man aus der DDR, dann ist man da gleich nach Hohenschönhausen geschafft worden. Ich kann nur jedem empfehlen, sich das mal anzugucken, was die mit den Menschen, mit Regimekritikern, die Honecker als Faschisten bezeichnet hat, was man mit den Menschen in Hohenschönhausen gemacht hat.“

Die Autoren des Gutachtens konstatieren: „Nicht nur diffamiert Weidel Robert Habeck dadurch, dass sie implizit dessen Bezeichnung als ‚Schwachkopf‘ zustimmt, sie unterstellt ihm ebenfalls, die Strafanzeige wegen Beleidigung als Einschüchterung analog zu den Methoden der damaligen DDR anzuwenden.“

Kommentare rund um ein Eritrea-Festival aus dem Jahr 2023 fanden ebenfalls Eingang ins Gutachten. In Gießen kam es damals zu massiven Ausschreitungen bei sogenannten Eritrea-Festivals. Regimegegner und Regimeanhänger prügelten mit Holzlatten aufeinander ein, die Polizei musste zu mehreren Großeinsätzen ausrücken, zahlreiche Beamte wurden verletzt.

Die Junge Alternative Sachsen veröffentlichte auf ihrer Facebook-Seite ein Meme zu den Ereignissen, der im Bericht erwähnt wird. Auf dem Meme würden „nicht-weiße Menschen als wilde und primitive Invasoren dargestellt“, die „weiße Menschen aus ihrer eigenen Heimat vertreiben“, beklagen die Autoren des Papiers.

Der Jungen Alternative wird darüber hinaus folgender Kommentar zum gleichen Thema zur Last gelegt: ,,Wir erleben die Barbarisierung Deutschlands. Der deutsche Michel, der Regenbogenflaggen schwenkt, Angst vor 0, 5 Grad wärmerer Luft hat und von gebärenden Männern schwadroniert, ist den Neu-Kulturen hilflos ausgeliefert. #Gießen ist nur der Anfang.“

Obwohl die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan-Hohloch selbst Halb-Pakistanerin ist, haben die Autoren des Gutachtens ein Zitat von ihr als „Fremden- und Minderheitenfeindliche Aussage“ gewertet:

„Statt sich derartig verbissen in die Eskalation geopolitischer Konflikte hineinzusteigern, sollte die EU lieber für den Schutz der eigenen Grenzen sorgen! Die Ukraine verteidigt ihre Souveränität. Aber warum verwehrt man uns dasselbe? Wer sich nicht um die Sicherheit und Integrität der eigenen Grenzen kümmert, sorgt für Chaos, Kriminalität und sozialen Zerfall. Und das ist keine Prognose, sondern eine Bestandsaufnahme. Grenzschutz rettet Leben! Deutschland muss wieder handlungsfähig werden. Unsere Grenzen müssen kontrolliert und illegale Migration gestoppt werden. Schengen ist tot und begraben. Dass die EU zum 1. Januar 2025 auch noch Bulgarien in die Freizügigkeit aufzunehmen will, zeigt: Auch das neue Kabinett von der Leyen verfolgt die radikale Migrationspakt-Agenda ungebrochen und ist fest entschlossen, unser Europa der souveränen Nationen zu einem Siedlungsgebiet zu machen.“

Mary Khan-Hohloch, Europa-Abgeordnete der AfD.

Khan-Hohloch ziehe damit einen „völlig unsachlichen Vergleich zwischen den die Existenz der Ukraine bedrohenden Auswirkungen des russischen Angriffskriegs mit den Folgen der Migrationspolitik für Deutschland“, konstatiert der Verfassungsschutz.

Hier können Sie das gesamte Gutachten.

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