
Seit einigen Jahren beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Zuge seiner Überwachungsaktivitäten Fälle, die unter das sperrige Etikett „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fallen. Der Verfassungsschutz hatte diesen neuen Beobachtungsbereich im April 2021 eingeführt – offiziell als Reaktion auf die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Die Kategorie zielt darauf ab, Bestrebungen zu identifizieren, die „das Vertrauen in das staatliche System insgesamt zu erschüttern“ suchen.
Im kommenden Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024 wird die Kategorie voraussichtlich weiterhin verwendet. Doch dann könnte schon wieder Schluss sein. Aktuell diskutieren Verfassungsschützer auf Bundes- und Landesebene über die Zukunft dieser Kategorie. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Sicherheitskreisen steht eine endgültige Entscheidung noch aus. Auch mehrere Innenminister stellen demnach die Notwendigkeit dieser Kategorie infrage.
Im Jahr 2023 wurden rund 1600 Personen unter der Rubrik „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ überwacht. Von diesen wurden 250 als gewaltorientiert eingestuft. Diese „Akteure“ würden, so heißt es, „demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich“ machen.
Laut dem Innenministerium wird weiter ausgeführt: „Diese Form der Delegitimierung erfolgt nicht selten nicht durch eine offene Ablehnung der Demokratie an sich, sondern durch eine kontinuierliche Verächtlichmachung und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates.“
Der Begriff selbst ist umstritten. Er lässt einen erheblichen Interpretationsspielraum, den die Behörden bei der Anwendung dieser Kategorie nutzen können. Kritiker staatlichen Handelns würden pauschal als Verfassungsfeinde stigmatisiert, so die Befürchtung vieler Experten.