Verglich Grüne mit Nazis: Mann wegen Volksverhetzung verurteilt

vor 7 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Ein 62-jähriger Mann aus Bayern ist zu 60 Tagessätzen à 60 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er die Grünen aggressiv mit den Nazis verglichen hatte. Der Mann postete auf Facebook eine Grafik, auf der es hieß: „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“. Untermalt wurde die Aussage durch einen an den Reichsadler angelehnten Adler, der statt eines Hakenkreuzes die Sonnenblume der Grünen trägt.

Das zuständige Amtsgericht in Kulmbach stellte fest, dass durch die Grafik die Grünen mit der NS-Unrechtsherrschaft in Verbindung gebracht werden und damit „die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert“ wird „und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt“ wird. Die Bevölkerung würde motiviert werden, „gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen“.

„Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen die Parteimitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime ‚Widerstandskämpfer‘ gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewalttaten gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden“, zitiert die Welt aus dem Gerichtsbeschluss.

Das Gericht verweist des Weiteren darauf, dass es Anfang des Jahres zu mehreren Aktionen gegen die Grünen und deren Mandatsträger kam und nannte exemplarisch, dass Wirtschaftsminister Habeck seine Fähre in Schlüttsiel wegen aufgebrachter Bauern nicht verlassen konnte und dass der Aschermittwoch der Grünen abgesagt werden musste.

Den Aufruf, einen neuen Holocaust zu verhindern, wie es die Grafik impliziert, bezeichnet das Gericht als „geeignet als ,geistige Brandbeschleunigung‘ zu wirken“. Insbesondere wegen dieser Passage könnte das Urteil wegweisend sein – hält es doch fest, dass das Setzen von Parteien in Verbindung mit dem Nationalsozialismus strafbar sein kann, weil es Menschen zur eventuell radikalen Gegenwehr animieren könnte. Im Januar dieses Jahres war aufgrund der Erzählung von Correctiv über ein „Geheimtreffen“ rechter Kreise in Potsdam vielerorts mit NS- und Holocaust-Allusionen demonstriert worden.

Der wegen Volksverhetzung verurteilte Mann legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Revision beim bayerischen Obersten Landesgericht ein, das die Revision zurückwies. Ob der Mann weitere Schritte anstrebt, ist nicht bekannt.

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